149
e1)
Der

sog.

sog. Nachfund 1

Nachfund

1

enthält

11

Selektoren

von

deutschen

Grundrechtsträgern im sonstigen Ausland, d.h. den noch nicht in Teil 3
Ziffer I.2.b)bb)aaa) und bbb) untersuchten Staaten. Diese verteilen sich auf
Telefonnummern von Unternehmen in Nicht-NATO-Staaten.

cc)

Mitglieder der Bundesregierung

Bei der Analyse der Selektorenlisten wurde auf keiner der Listen ein Selektor
eines Mitglieds der Bundesregierung festgestellt.

dd) Bedienstete des Bundes
Bei der Analyse der Selektorenlisten wurde auf keiner der Listen ein Selektor
eines Bediensteten des Bundes festgestellt.

ee)

Mitglieder des Deutschen Bundestages

Bei der Analyse der Selektorenlisten wurde auf keiner der Listen ein Selektor
eines Mitglieds des Deutschen Bundestags festgestellt.

ff)

Mitglieder anderer Verfassungsorgane der Bundesrepublik
Deutschland

Bei der Analyse der Selektorenlisten wurde auf keiner der Listen ein Selektor
eines Mitglieds anderer, in vorhergehenden Ziffern noch nicht untersuchten
Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland festgestellt.

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