14
2.

Vertrag zwischen der Bundesregierung und der Sachverständigen

Vertrauensperson
Die Bundesregierung und die Sachverständige Vertrauensperson haben am
14.07./15.07.2015 einen Vertrag zur Umsetzung des Beschlusses des 1. UA
vom 18.06.2015 geschlossen. Der Auftragnehmer ist nach § 1 Abs. 2 des
Vertrages in der Einteilung seiner Arbeitszeit, der Methodik seiner Prüfung
und insbesondere in seiner Bewertung unabhängig und weisungsfrei.

II. Umsetzung des Untersuchungsauftrags
1.

Arbeitsorganisation

Mit der Erfüllung des Untersuchungsauftrags wurde unmittelbar nach
Vertragsschluss

am

14./15.07.2015

begonnen.

Die

Sachverständige

Vertrauensperson gab eine inhaltliche und zeitliche Struktur zur Umsetzung
der

Vertragsverpflichtungen

vor;

diese

wurde

mit

fortschreitender

Arbeitstiefe angepasst und zeigt sich heute in der Gliederung des
vorliegenden Berichts. Nach dem geschlossenen Werkvertrag war die
Sachverständige

Vertrauensperson

zwar

„in

der

Einteilung

(ihrer)

Arbeitszeit, der Methodik (ihrer) Prüfung und insbesondere in (ihrer)
Bewertung unabhängig und weisungsfrei“; die Geheimschutzanforderungen
des Untersuchungsgegenstandes und des zu erstellenden Berichts machten
das neue Gebäude des BND in der Chausseestraße in Berlin aber zum
geeigneten Arbeitsplatz für die Ausführung des Werkes. In einem
abgegrenzten Bereich von fünf Arbeitszimmern plus Küche, die auch als
Besprechungsraum diente, wurde über nahezu vier Monate eine feste
Arbeitsorganisation im Rahmen einer Fünftagewoche entwickelt, die sich auf
die vollständige Büro- und Sicherheitstechnik im dortigen Gebäude
abstützen konnte. Während der gesamten Zeit standen der Sachverständigen

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