Sachgebiet:
BVerwGE:
ja
Recht der Nachrichtendienste
Fachpresse: ja
Rechtsquellen:
G 10 §§ 5,12
Stichworte:
Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche Zuständigkeit; strategische Telefonüberwachung; Verwaltungsakt; innerdienstliche
Weisung; internationaler Terrorismus: „mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland“; G 10-Kommission; Mitteilung der Telefonüberwachung;
Zeitpunkt; Beurteilungsermächtigung.
Leitsatz:
Die Anordnung der strategischen Telefonüberwachung gemäß § 5 des Artikel 10-Gesetzes durch das Bundesministerium des Innern ist kein Verwaltungsakt gegenüber den Betroffenen, sondern eine innerdienstliche Weisung an
den für diese Maßnahme zuständigen Bundesnachrichtendienst.
Die Erweiterung der strategischen Aufklärungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes auf die Gefahren des internationalen Terrorismus „mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland“ im Jahre 2001 ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Der G 10-Kommission steht bei der Festlegung des richtigen Zeitpunkts der
Mitteilung der Telefonüberwachung an den Betroffenen eine Beurteilungsermächtigung zu.
Urteil des 6. Senats vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 A 1.07