12
Der Haushalt des BPA wurde mit dem Haushaltsjahr 2019 neu strukturiert. Im
Kapitel 0431 werden nur noch die Ausgaben für die ressorteigene Öffentlichkeitsarbeit des BPA veranschlagt. Die bisher ebenfalls dort veranschlagten
Ausgaben für ressortübergreifende Kommunikation und Koordinierung sind
nunmehr in Kapitel 0432 enthalten. Im Haushaltsplan 2019 sind dies
17,6 Mio. Euro; der Haushaltsentwurf 2020 sieht hier Ausgaben von
18,2 Mio. Euro vor.
Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden vom BPA zwei weitere institutionelle
Zuwendungsempfänger gefördert (Zentrum für die liberale Moderne gGmbH
und Das Progressive Zentrum). Hierfür wurde ein Bedarf von insgesamt
21 neuen Stellen angemeldet. Für die nunmehr sechs institutionellen Zuwendungsempfänger sind im Haushaltsentwurf 2020 insgesamt Mittel in Höhe von
1,9 Mio. Euro vorgesehen.
Der Bundesrechnungshof prüfte in den Jahren 2017 und 2018 die Organisation
des BPA. Er hat beanstandet, dass das BPA in den letzten acht Jahren keine
Aufgabenkritik und keine Personalbedarfsermittlungen durchgeführt hatte. Das
BPA hat erklärt, es habe nunmehr schrittweise begonnen, diese nachzuholen.
Ferner habe es z. B. durch Umstrukturierungen bestehende Kleinstreferate
abgeschafft und fehlende Tätigkeitsdarstellungen erstellt.
3.3

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration (Kapitel 0413)

Der Etat der Integrationsbeauftragten ist seit dem verstärkten Zuzug von
Flüchtlingen erheblich aufgestockt worden, ihr Stellenhaushalt hat sich seit
dem Jahr 2015 beinahe verdoppelt. Aus dem Bundeshaushalt 2019 stehen ihr
38,4 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen 4,4 Mio. Euro Ausgabereste, die
aus übertragbaren Mitteln in flexibilisierten Titeln gebildet wurden. Von den
geplanten Ausgaben entfallen 30 Mio. Euro auf Zuwendungen für Flüchtlingsprojekte, für Maßnahmen im Präventionsprogramm gegen den islamistischen
Extremismus und integrationspolitische Maßnahmen. Für das Jahr 2020 plant
die Integrationsbeauftragte erstmals keine weiteren Ausgabenerhöhungen.

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