Wissenschaftliche Dienste

1.

Ausarbeitung
WD 3 - 3000 - 044/15

Seite 4

Vorbemerkung

Mit der vorliegenden Ausarbeitung werden die vom Bundesgesetzgeber seit 2001 zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erlassenen Gesetze zusammengestellt, die Vorschriften über
eine Evaluation aller oder eines Teils ihrer Bestimmungen enthalten. Dabei werden sowohl die
Evaluationsbestimmungen selbst als auch die – insbesondere gesetzgeberischen – Konsequenzen
betrachtet, die aus den Ergebnissen einer durchgeführten Evaluation gezogen wurden.
Datengrundlage für diese Ausarbeitung bilden die mit dem Sachstand „Maßnahmen des Bundes
zur Terrorismusbekämpfung seit 2001 – Überblick über die Gesetzgebung“ (WD 3 - 3000 - 038/15)
zusammengestellten Gesetzesinformationen. Dieser Sachstand ist nebst eigenem Anhang beigefügt als
Anlage 1.
Für die vorliegende Ausarbeitung wurden ebenfalls herangezogen: die jeweilige, hier zitierte Evaluationsberichterstattung der Bundesregierung und der von ihr Beauftragten sowie die Antworten
der Bundesregierung vom 2. Juli 20101 sowie vom 20. Februar 20152 auf Kleine Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. in der 17. und 18. Wahlperiode.
Der Ausarbeitung ist ein tabellarischer Überblick über die Gesetze mit Evaluationsbestimmungen
als
Anlage 2
beigefügt. Er enthält stichwortartig die hier näher ausgeführten Informationen zu den Evaluationsvorschriften der betreffenden Gesetze, die – soweit ermittelt – Auftraggeber und -nehmer einer Evaluation sowie Angaben zu den Evaluationsschlussfolgerungen. Die Übersicht weist zudem
die hier nicht näher betrachteten Gesetze aus, die der Implementierung völkerrechtlicher Abkommen sowie supranationaler Rechtsetzungsakte der Europäischen Union dienen, und die jeweils
eigene Evaluationsbestimmungen enthalten.
2.

Gesetze mit Evaluationsvorschriften

2.1. Terrorismusbekämpfungsgesetz (Nr. 3)3
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (TBG)4 wurden zahlreiche Sicherheitsgesetze, darunter das Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD-Gesetz, das BND-Gesetz, das Bundegrenzschutzgesetz und das Bundeskriminalamtgesetz, sowie darüber hinaus das
Ausländergesetz und andere ausländerrechtliche Vorschriften angepasst. Grundlage hierfür war

1

BT-Drs. 17/2366.

2

BT-Drs. 18/4057.

3

Die hier verwendete Numerierung der Gesetze greift die im Sachstand WD 3 - 3000 - 38/15 (Anlage 1) benutzte
Numerierung der Gesetze auf und dient der Orientierung.

4

Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9.1.2002, BGBl. I 2002, S. 361, Berichtigung in BGBl. I 2002, S. 3142.

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