Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 044/15
Gesetz1
Evaluation im Gesetz
vorgeschrieben?
Wer führte in wessen
Auftrag die Evaluation
durch?
Folgen der Evaluation
Evaluation oder andere Erfahrungswertanalysen aufgrund
anderer Verpflichtung
Ja.
Nr. 50
Nach § 17 des Gesetzes zur Errichtung
einer Visa-Warndatei und zur Änderung
des Aufenthaltsgesetzes ist die
Anwendung des Gesetzes drei Jahre
nach seinem Inkrafttreten am 1. Juni
2013 zu evaluieren.
Ja.
Nr. 54
In Art. 1 § 9 des Gesetzes zur Änderung
des Antiterrordateigesetzes und anderer
Gesetze wurde ein neuer Abs. 3
eingeführt, der das BKA bauftragt, dem
Deutschen Bundestag alle drei Jahre,
erstmalig zum 1. August 2017, über den
Datenbestand und die Nutzung der
Antiterrordatei zu berichten.
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