Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 044/15
Übersicht zur Evaluation der zur Terrorismusbekämpfung erlassenen Gesetze
Gesetz1
Evaluation im Gesetz
vorgeschrieben?
Wer führte in wessen
Auftrag die Evaluation
durch?
Folgen der Evaluation
Evaluation oder andere Erfahrungswertanalysen aufgrund
anderer Verpflichtung
Ja.
Nr. 3
Nr. 4
Nr. 6
1
Evaluation im Hinblick auf die nach
Art. 22 Abs. 2 TBG zeitlich befristeten
Gesetze gemäß Art. 22 Abs. 3 TBG
vorgeschrieben.
Bericht des BMI unter
Verweis auf die gesetzliche Verpflichtung gemäß
Art. 22 Abs. 3 TBG.
Erlass des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes
(hier: Nr. 19), mit dem die
Evaluationsergebnisse und
darüber hinausgehende Erfahrungen aus der Anwendungspraxis der angepassten Sicherheitsgesetze aufgegriffen wurden.
Das BKA unterstützt als Zentralstelle
für Verdachtsanzeigen die Polizeien
des Bundes und der Länder bei der
Verhütung und Verfolgung der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Vereinigungen. Über diese
Tätigkeit hat das BKA nach § 5 Abs. 1
Nr. 4 Geldwäschebekämpfungsgesetz
einen Jahresbericht zu veröffentlichen.
Nach dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge sind die
Vertragsstaaten gehalten, „(...) den
Anwendungsbereich der bestehenden
völkerrechtlichen Bestimmungen
über die Verhütung, Bekämpfung und
Beseitigung aller Arten und Erscheinungsformen des Terrorismus umgehend zu überprüfen, um sich zu
Die hier verwendete Numerierung der Gesetze entspricht der im Sachstand WD 3 – 3000 – 38/15 vorgenommenen. Zur besseren Handhabung der
vorliegenden Übersicht ist ihr eine Legende der hier aufgeführten Gesetze auf S. 11 ff. angefügt.
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