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Ausarbeitung
WD 3 - 3000 - 044/15

Seite 13

Durch Art. 1 des Änderungsgesetzes wurde in § 9 ATDG ein neuer Abs. 3 eingefügt. Danach berichtet das BKA alle drei Jahre, erstmalig zum 1. August 2017, über den Datenbestand und die
Nutzung der Antiterrordatei. Der Bericht ist zeitgleich mit der Zuleitung an den Deutschen Bundestag über den Internetauftritt des Bundeskriminalamts zu veröffentlichen.53

3.

Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in
Deutschland vom 28. August 2013

Über den methodischen Ansatz einer individuell gesetzesbezogenen Evaluation hinaus verfolgte
die mit Beschluss der Bundesregierung vom 17. August 2011 gebildete Regierungskommission
zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung einen Untersuchungsauftrag, der die Auswirkungen der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung aus einer übergeordneten rechtsstaatlichen
Perspektive zum Gegenstand hatte.
Nach den vom Bundeskabinett gebilligten Eckpunkten war die Regierungskommission beauftragt,
die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland kritisch zu untersuchen und hieraus Schlussfolgerungen für die Gesetze zum Vorgehen gegen Terrorismus im weiteren Sinne und für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur
in Deutschland zu ziehen. Dabei sollte sie den Schwerpunkt ihrer Untersuchung richten auf eine
kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie die Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten, sowie die Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des Terrorismus und internationaler Gefährdung.
Die von der Kommission gefundenen Erkenntnisse sollen in Empfehlungen für die Gesetzgebung
und für die weitere Entwicklung der Sicherheitsstruktur in Deutschland, sowohl bezogen auf den
Aufgabenzuschnitt der Behörden als auch auf ihre materiellen Befugnisse, münden. Die inhaltliche Ausrichtung und organisatorische Aufstellung der beschlossenen Regierungskommission
wurde angesichts der Ereignisse und späteren Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) den neuen Gegebenheiten angepasst. Dabei wurde berücksichtigt, dass in weitem Umfang gesetzliche Regelungen, die ursprünglich mit Blick auf den internationalen Terrorismus geschaffen worden sind, auch der Bekämpfung des Rechtsterrorismus
dienen können.
Kern des Untersuchungsauftrages an die Regierungskommission war damit die Frage, wie die
Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere seit dem 11. September 2001, aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu bewerten sei und welche Schlussfolgerungen sich daraus für eine

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BGBl. I 2014, S. 2318 (2320 f.).

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