– 100 –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 8
Entschließung der 19. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 16. Dezember 2009
„Regelungen zum Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger vereinheitlichen!“
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des
Bundes und der Länder begrüßt die Ankündigung in der
Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung, die
Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information in einem einheitlichen Gesetz zur Regelung der
Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger zusammenzufassen.
Die Ansprüche auf Einsicht in Verwaltungsakten und auf
Zugang zu sonstigen Informationen öffentlicher Stellen
sind derzeit auf eine Vielzahl von Einzelvorschriften verteilt: Sie finden sich insbesondere im Informationsfreiheitsgesetz, im Umweltinformationsgesetz und im Verbraucherinformationsgesetz. Dabei werden vergleichbare
Sachverhalte unterschiedlich geregelt, etwa die Voraus-
2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
setzungen für den Informationszugang, die Fristen zur
Beantwortung von Anfragen, die Gebühren, welche für
den Informationszugang zu entrichten sind, und die
Rechte auf Anrufung der Informationsfreiheitsbeauftragten. Diese Zersplitterung erschwert die Wahrnehmung der
Rechte der Bürgerinnen und Bürger und trägt zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung durch die Behörden
bei.
Bei der anstehenden Überarbeitung sollten die Vorschriften so gestaltet werden, dass ein Höchstmaß an Transparenz und Bürgerfreundlichkeit erreicht wird. Die vielfältigen gesetzlichen Ausnahmetatbestände, wegen derer ein
Informationszugang verweigert werden kann, gehören
auf den Prüfstand.