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Anlage 6
Deklaration zur internationalen Zusammenarbeit der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 7. April 2003

Teilhabe am Wissen der öffentlichen Verwaltung ist ein
Bürgerrecht in der Informationsgesellschaft. Jeder Mensch
muss ohne Diskriminierung Zugang zu den Dokumenten
staatlicher Stellen erhalten. Eine transparente Verwaltung, die offen ist für die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an ihren Entscheidungen, ist
Voraussetzung einer modernen, demokratischen Gesellschaft.
Die Informationsbeauftragten und Ombudsmänner, die in
ihren Heimatländern die Informationsfreiheit als ein

1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Recht mündiger Bürger wahren, sind diesen Grundsätzen
verpflichtet.
Um dem Gedanken der Informationsfreiheit weltweit
größere Aufmerksamkeit zu verleihen, ihre Grundlagen
weitergehend zu analysieren und gegenseitig von den
Erfahrungen zu profitieren, vereinbaren sie hiermit eine
kontinuierliche Kooperation innerhalb einer Internationalen Konferenz der Informationsbeauftragten.
Berlin, den 7. April 2003

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