Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
– 73 –
Anlage 3
Entschließung der 13. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder
vom 12. Dezember 2006
„Verbraucherinformation unverzüglich regeln“
Das Verbraucherinformationsgesetz ist vorerst gescheitert. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland bedauert, dass dieses Anliegen
damit zunächst ungeregelt bleibt. Das verfolgte Ziel,
als Konsequenz aus den Lebensmittelskandalen der
letzten Zeit die Informationsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und mehr Trans-
parenz zu schaffen, ist aber aktueller denn je und bedarf weiterhin dringend einer möglichst umfassenden
Regelung. Bund und Länder sind deswegen aufgefordert, dieses für einen wirksamen Verbraucherschutz
so wichtige Anliegen mit Nachdruck weiterzuverfolgen und gegebenenfalls auch auf Landesebene umzusetzen.
1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit