Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Anlage 1
Übersicht über die Beanstandungen nach § 25 BDSG
i. V. m. § 12 Abs. 3 IFG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Anlage 2 (zu Nr. 3.3.1)
Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
des Bundes und der Länder vom 26. Juni 2006
„Verbraucherinformationsgesetz nachbessern“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Anlage 3 (zu Nr. 3.3.1)
Entschließung der 13. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
des Bundes und der Länder vom 12. Dezember 2006
„Verbraucherinformation unverzüglich regeln“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Anlage 4 (zu Nr. 3.3.1)
Entschließung der 13. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
des Bundes und der Länder vom 12. Dezember 2006
„Transparenz der Verwaltung im Internet: Eigeninitiative ist gefragt!“ . . . .

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Anlage 5 (zu Nr. 3.3.1)
Entschließung der 14. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
des Bundes und der Länder vom 11. Juni 2007
„Informationsfreiheit bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stärken!“

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Anlage 6 (zu Nr. 3.3.2)
Deklaration zur internationalen Zusammenarbeit der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 7. April 2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Anlage 7 (zu Nr. 3.3.2)
Gründung der Europäischen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 24./25. November 2005 in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Anlage 8
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
(Informationsfreiheitsgesetz – IFG) vom 5. September 2005 . . . . . . . . . . . .

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Anlage 9
Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
(Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) vom 2. Januar 2006 . . . . .

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Sachregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 (zu Nr. 3.1.3.1) Anzahl der Eingänge von schriftlichen
Petitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abbildung 2 (zu Nr. 3.1.3.1) Eingänge von Petitionen innerhalb der
Geschäftsbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abbildung 3 (zu Nr. 3.2)

Wie wurden die Mitarbeiter über das IFG
informiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

29

Abbildung 4 (zu Nr. 3.2)

Wer bearbeitet die Anträge? . . . . . . . . . . . . . .

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Abbildung 5 (zu Nr. 3.2)

Welche Fortbildungen sind vorgesehen/
wurden durchgeführt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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