4.2

Europäische Datenschutzkonferenz

Die jährliche Frühjahrskonferenz („Spring Conference“) der europäischen Datenschutzbeauftragten befasste
sich in den Jahren 2013 und 2014 vor allem mit der Zukunft des Datenschutzes in Europa.
Die europäische Datenschutzkonferenz, an der Datenschutzbehörden aus Europa sowie Vertreter der Europäischen Kommission, des Europarats und der OECD teilnehmen, findet traditionell in den Monaten April oder
Mai eines Jahres statt und wird daher auch „Frühjahrskonferenz“ genannt - im Gegensatz zur regelmäßig im
Herbst stattfindenden Internationalen Datenschutzkonferenz (vgl. oben Nr. 4.3). Das Forum dient dem Gedanken- und Erfahrungsaustausch aller europäischen Datenschutzbeauftragten und ist daher weiter gefasst als die
Datenschutzgremien der Europäischen Union; es schließt insbesondere die Datenschutzbeauftragten aus den
Ländern Südosteuropas mit ein.
Zur Frühjahrskonferenz des Jahres 2013 hatte die portugiesische Datenschutzbehörde vom 16. bis 17. Mai nach
Lissabon eingeladen. Die Konferenz diskutierte die Zukunft des Datenschutzes in Europa und verabschiedete
hierzu eine Entschließung. Darin betonen die europäischen Datenschutzbeauftragten, die derzeit parallel stattfindenden Datenschutz-Revisionen - einerseits die Reform des Datenschutzrechtsrahmens der EU und andererseits
die Modernisierung der Datenschutzkonvention des Europarates - müssten im Gleichklang erfolgen, um spätere
Wertungswidersprüche zu vermeiden. Zudem befasste sich die Konferenz in weiteren Entschließungen mit der
Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzes bei Europol sowie mit der aus Sicht der Konferenz unerlässlichen Gewährleistung des Datenschutzes in einer transatlantischen Freihandelszone (TTIP vgl. Nr. 8.7).
Am 5. Juni 2014 luden der Europarat und die französische Datenschutzbehörde (CNIL) gemeinsam zur Frühjahrskonferenz nach Straßburg ein. Zentrales Thema war die Verbesserung der europaweiten Zusammenarbeit
der Datenschutzaufsichtsbehörden, insbesondere im Hinblick auf multinationale oder global tätige Unterneh men. Die Konferenz hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zur nächsten Frühjahrskonfe renz Vorschläge ausarbeiten soll. Ich unterstütze deren Tätigkeit, weil ich die Zusammenarbeit der Aufsichtsbe hörden, um die jeweiligen Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können, als essentiell erachte (vgl. Nr. 4.4). Darüber hinaus hat die Konferenz der europäischen Datenschutzbeauftragten eine Entschließung zur Modernisierung der Datenschutzkonvention des Europarates beschlossen, in der die Mitgliedstaaten des Europarates u. a.
aufgefordert werden, an einem hohen Datenschutzniveau auch dann festzuhalten, wenn andere Staaten von außerhalb des Europarates der Konvention beizutreten beabsichtigen.
Die Entschließungstexte der Frühjahrskonferenzen 2013 und 2014 sind auf meiner Internetseite abrufbar unter
www.datenschutz.bund.de.
Die nächste Frühjahrskonferenz wird auf Einladung der britischen Datenschutzbehörde im Mai 2015 in Manchester stattfinden.
4.3

Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten

Die Internationale Datenschutzkonferenz befasste sich mit wichtigen Zukunftsthemen und nahm Initiativen zur
Verbesserung der globalen Zusammenarbeit an.
Nach zwei Veranstaltungen in Lateinamerika in den Jahren 2011 (Mexiko) und 2012 (Uruguay) kehrte die Internationale Datenschutzkonferenz nach Europa zurück. Die 35. Internationale Konferenz der Beauftragten für den
Datenschutz und die Privatsphäre wurde auf Einladung des polnischen Datenschutzbeauftragten vom 23. bis
26. September 2013 in Warschau ausgerichtet. Unter dem Titel „A Privacy Compass in a Turbulent World“
machte es sich die Konferenz zur Aufgabe, den Nutzern und allen betroffenen Menschen Orientierung zu geben
in einer unübersichtlichen Welt immer neuer und datenintensivere Anwendungen und Dienstleistungen.

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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