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Auswärtiger Ausschuss / Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union /
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
4.1
Datenschutz international - Artikel 17 IPBPR
Der fortschreitenden Globalisierung der Datenströme kann nicht allein mit nationalen oder europarechtlichen
Initiativen begegnet werden. Deswegen habe ich mich für die Stärkung des Rechts auf Privatsphäre auch auf
völkerrechtlicher Ebene eingesetzt.
Die im Jahr 2013 durch Edward Snowden aufgedeckten geheimdienstlichen Überwachungsaktivitäten und die
rasante Vervielfältigung der weltweit verfügbaren Daten machen deutlich, dass nationale oder regionale Ansätze
zum Schutz dieser Daten in ihrer Wirkung begrenzt sind.
Daher habe ich die Ankündigungen im Acht-Punkte-Programm der Bundesregierung begrüßt, sich zum besseren
Schutz der Privatsphäre auf internationaler Ebene für ein Zusatzprotokoll zu Artikel 17 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen (IPBPR) einsetzen zu wollen.
Bedauerlicherweise fand die Initiative der Bundesregierung für die Einberufung einer IPBPR-Vertragsstaatenkonferenz nur wenige Unterstützer. Seitens der Bundesregierung (AA) wurde ich zudem auf die Gefahr hingewiesen, dass Initiativen zur Verbesserung des Datenschutzes auf UN-Ebene verwässert werden könnten, was im Ergebnis zu einer Schwächung führen würde.
Weitaus erfolgreicher war die deutsch-brasilianische Initiative für eine Resolution (A/C.3/68/L.45) der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die den Schutz der Privatsphäre betont und u. a. die Hohe Kommissarin
der Vereinten Nationen für Menschenrechte beauftragt, einen Bericht über den Schutz der Privatsphäre im Kon text der Überwachungsmaßnahmen vorzulegen (vgl. Nr. 4.3). Die Hochkommissarin verweist in dem im Juni
2014 vorgelegten Bericht (A/HRC/27/37.) auf die bestehenden völkerrechtlichen Regelungen wie Artikel 17
IPBPR, stellt aber einen Mangel an Umsetzung der Vorgaben in nationale Regelungen sowie eine unzureichen de Aufsicht fest. Sie empfiehlt den Staaten eine Prüfung ihrer nationalen Regelungen auf Übereinstimmung mit
dem internationalen Menschrecht und regt einen Dialog aller betroffenen Interessenvertreter an.
Die 36. Internationale Datenschutzkonferenz, die vom 13. bis 16. Oktober 2014 in Mauritius stattfand, hat dieses Angebot für einen multilateralen Dialog zu Fragen des Datenschutzes im Lichte der modernen Kommunikationstechnologie mit einer von mir unterstützten Entschließung aufgegriffen (in Englisch abrufbar auf meiner
Website www.datenschutz.bund.de und unter www.privacyconference2014.org). Bereits die 35. Internationale
Datenschutzkonferenz hatte sich im September 2013 in Warschau für ein Zusatzprotokoll zu Artikel 17 IPBPR
ausgesprochen, dessen Grundlage die von der Internationalen Datenschutzkonferenz im Jahr 2009 verabschiedeten internationalen Standards zum Schutz von personenbezogenen Daten und der Privatsphäre (Erklärung von
Madrid) sein soll (vgl. Nr. 4.3, abrufbar über meinen Internetauftritt unter www.datenschutz.bund.de).
Es ist ein gutes Signal, dass die Bundesregierung ihre Bemühungen für einen besseren Schutz der Privatsphäre
auf internationaler Ebene fortsetzt. Beleg hierfür ist die Resolution A/C.3/69/L.26, die Ende 2014 erneut zusammen mit Brasilien in die Generalversammlung eingebracht wurde und auf der Website der Vereinten Nationen
www.un.org. abrufbar ist.
Der Vorstoß der deutsch-brasilianischen Initiative, einen Sonderberichterstatter für die Debatte um das Recht
auf Privatheit im digitalen Zeitalter einzusetzen, findet meine volle Unterstützung.
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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014