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Arbeitspapier und Empfehlungen zu der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Web, der Indexierung des Inhalts von Websites und dem Schutz der Privatsphäre (Prag, 15./16. April 2013)

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Arbeitspapier zu Webtracking und Privatsphäre: Die Beachtung von Kontext, Transparenz und Kontrolle
bleibt unverzichtbar (Prag, 15./16. April 2013)

Die IWGDPT tagt zwei Mal im Jahr, im Herbst in Berlin und im Frühjahr auf Einladung einer teilnehmenden
Behörde/Stelle in deren Heimatland.
3.3

„Smart Borders“ vor dem Intelligenztest

Die Zweifel am milliardenschweren Projekt namens „smart borders“ bestehen weiter. Nun sollen eine Studie
und ein Pilotprojekt weitere Aufklärung bringen. Ich halte Vorsicht für geboten.
Hinter dem Schlagwort „smart borders“ steht ein umfangreiches Gesetzespaket. Dies sieht in erster Linie vor,
die Ein- und Ausreise aller Nicht-EU-Bürger in das EU-Gebiet elektronisch zu erfassen. Darüber hinaus soll die
Einreise für Drittstaatsangehörige erleichtert werden, wenn sie sich zuvor haben überprüfen und registrieren lassen. Ob dieses Vorhaben tatsächlich so intelligent ist, wie der Titel suggeriert, habe ich schon im letzten Tätig keitsbericht erheblich in Zweifel gezogen (24. TB Nr. 2.5.3.4). Diese beziehen sich sowohl auf die praktische
Durchführbarkeit als auch auf die rechtlichen Anforderungen der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit
des Kernstücks des Programms, der Einrichtung eines so genannten Einreise- und Ausreiseregisters („Entry-Exit-System“). Im Berichtszeitraum hat auch die Artikel-29-Gruppe das Vorhaben umfassend und grundlegend in einer Stellungnahme kritisiert (5/2013 vom 06.06.2013). Die Kritik der Artikel-29-Gruppe deckt sich im
Wesentlichen mit meinen Kritikpunkten. Sie wurde auch dem Innenausschuss des Europäischen Parlaments in
einer Anhörung vorgetragen.
Was hat sich seit der Vorlage des Gesetzespakets getan? Viele Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben
über die Parteigrenzen hinweg Zweifel an dem Vorhaben geäußert. Dabei ging es einerseits um datenschutzrechtliche Bedenken. Andererseits fragten sich viele Abgeordnete, wie sie es politisch verantworten könnten, in
wirtschaftlichen Krisenzeiten ein milliardenschweres Konzept zu befürworten, dessen Nutzen auch ihnen unklar
blieb. Im Ergebnis hat man sich darauf geeinigt, zunächst eine Studie und dann ein Pilotprojekt durchzuführen,
bevor eine politische Entscheidung über „smart borders“ getroffen werden soll. Dabei gebe ich zwei weitere
Punkte zu bedenken: Zum einen handelt es sich um ganz erhebliche Investitionssummen und damit verbundene
ökonomische Interessen, die auf dem Spiel stehen. Zum anderen legen die Regierungen der Mitgliedsstaaten,
anders als die Europäische Kommission, besonderen Wert darauf, biometrische Daten zu erfassen und die neu
zu schaffenden Datenbanken für die Polizeien (umfangreich) nutzbar zu machen. Diese Zuspitzung durch den
Rat der Europäischen Union ruft starke Bedenken hervor, weil sie den Verdacht nährt, die Polizeien sollten routinemäßig und anlasslos weiteren Zugang zu Datenbanken erhalten, die rein administrativen Zwecken dienen. In
diesem Sinne hat sich auch die Artikel-29-Gruppe kritisch in einem Schreiben an Rat, Kommission und Europäisches Parlament geäußert. Es bleibt abzuwarten, wie der beschriebene Prozess von Studie und Pilotprojekt
das politische Verfahren beeinflussen wird.
3.4

Wieviel Schutz kann das „umbrella agreement“ bringen?

Das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA kann ein erster wichtiger Schritt zu einem erhöhten
Datenschutzniveau im transatlantischen Datenverkehr zwischen Sicherheitsbehörden sein.
Die Kritik am Umgang von US-Sicherheitsbehörden mit den Daten von (EU-) Bürgerinnen und Bürgern ist
schon seit vielen Jahren ein Dauerbrenner der datenschutzrechtlichen Diskussion. Man denke nur an die Abkommen mit den USA über die Übermittlung von Fluggastdaten (23. TB Nr. 13.9) und Finanztransaktionsdaten

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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