Erarbeitung der Implementierungs- und Durchführungsrechtsakte aufgrund der Verordnung weiter unterstützen.
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Umfrage unter den Mitgliedern der Artikel-29-Gruppe zu den Anforderungen an Datensicherheit bei der
elektronischen Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung, insbesondere auch bei der elektronischen
Identifizierung:
Trotz der geringen Resonanz in den Mitgliedstaaten konnte die Unterarbeitsgruppe als Ergebnis der von ihr
durchgeführten Umfrage festhalten, dass die Voraussetzungen und Anforderungen in den Mitgliedstaaten
sehr unterschiedlich sind. Weil sich die Unterarbeitsgruppe deswegen kaum auf gemeinsame Grundsätze
würde einigen können, hat sie das Mandat nicht weiter verfolgt.

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Stellungnahme zum Entwurf zur Überarbeitung der PSI (public sector information)- bzw. Open-Data-Richtlinie aus dem Jahr 2003 (Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors;
mittlerweile veröffentlicht im Amtsblatt vom 27.06.2013, L 175/1):
Im Dezember 2011 hatte die Kommission den Entwurf zur Überarbeitung der o. g. Richtlinie veröffentlicht.
Darin wird der Grundsatz aufgestellt, dass Informationen, die bei öffentlichen Stellen rechtmäßig vorhanden
sind, sowohl für kommerzielle als auch für nicht kommerzielle Zwecke weiterverwendbar sind. Ausnahmen
von diesem Grundsatz können u. a. aus Datenschutzgründen gemacht werden. Die hierzu im Juni 2013 veröffentlichte Stellungnahme (WP 207, Opinion 6/2013 vom 5. Juni 2013) empfiehlt u. a. „mit Nachdruck,
dass von der öffentlichen Stelle eine gründliche Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt wird, bevor sie
personenbezogene Daten zu Zwecken der Weiterverwendung bereitstellt“ (Kap. 4.2).

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Diskussion mit der Kommission über Datenschutzprüfungen bei EU-Forschungsprojekten und sog. ethical
guidelines, insbesondere im Zusammenhang mit dem EU-Rahmenprogramm HORIZON 2020 für Forschung und Innovation.

3.2

International Working Group on Data Protection in Telecommunications

Die International Working Group on Data Protection in Telecommunications (IWGDPT) beschäftigt sich mit
Themen im Bereich der Telekommunikation und seit Anfang der 1990er Jahre vor allem mit Fragen des Datenschutzes im Internet. Hierzu hat sie zahlreiche Arbeitspapiere und Empfehlungen erarbeitet und veröffentlicht,
die weltweit Beachtung finden.
Die IWGDPT, auch bekannt als „Berlin Group“, wurde im Rahmen der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten im Jahr 1983 auf Initiative des Berliner Datenschutzbeauftragten gegründet, unter dessen
Vorsitz sie nach wie vor arbeitet. Teilnehmer sind Datenschutzbehörden, aber auch Regierungsstellen, Vertreter
internationaler Organisationen und Wissenschaftler aus aller Welt.
Im Berichtszeitraum hat sie folgende Papiere veröffentlicht, die auf meiner Internetseite unter
www.datenschutz.bund.de verfügbar sind:
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Arbeitspapier zu Big Data und Datenschutz: Bedrohung der Grundsätze des Datenschutzes in Zeiten von
Big-Data-Analysen (Skopje, 5./6. Mai 2014)

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Arbeitspapier zum Datenschutz bei Überwachung aus der Luft (Berlin, 2./3. September 2013)

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Arbeitspapier zum Recht auf vertrauliche Telekommunikation (Berlin, 2./3. September 2013)

– 58 –

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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