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3.1
Europäische und internationale Angelegenheiten
Artikel-29-Gruppe und ihre Unterarbeitsgruppen
Die sog. Artikel-29-Gruppe ist das zentrale Koordinierungsgremium für die datenschutzrechtliche Aufsicht in
der Europäischen Union. Dieser Gruppe gehören sowohl Vertreter der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden
der Mitgliedstaaten als auch der Europäische Datenschutzbeauftragte und - ohne Stimmrecht - das Datenschutz-Fachreferat der Europäischen Kommission an, das auch die Aufgabe des Sekretariats der Gruppe wahrnimmt. Die Artikel-29-Gruppe untergliedert sich in Unterarbeitsgruppen („Subgroups“) zu allgemeinen und
fachspezifischen Datenschutzthemen. In zwei der Subgroups nehme ich die Funktion des Koordinators wahr: In
der sich mit technologischen Fragen des Datenschutzes befassenden „Technology Subgroup“ ( T S - vgl.
Nr. 3.1.4) und der mit Datenschutzfragen im Sicherheits- und Strafverfolgungsbereich befassten Subgroup
„Borders, Travel, Law Enforcement“ (BTLE - vgl. Nr. 3.1.5).
Wie in den Vorjahren hat sich die Artikel-29-Gruppe mit einer breiten Palette von Themen befasst, von der
Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG über die Reform des europäischen Datenschutzrechts und die Bewertung neuer Technologien bis hin zur Befassung mit den Snowden-Veröffentlichungen und
den Aktivitäten ausländischer und europäischer Geheimdienste.
Das breite Spektrum der Artikel-29-Gruppe spiegelt sich auch in den erarbeiteten Arbeitspapieren wider: In den
Jahren 2013 und 2014 hat das Gremium 16 Dokumente als Stellungnahmen („Opinions“) verabschiedet und
zahlreiche Empfehlungen („Recommendations“) und sonstige Arbeitspapiere zu aktuellen datenschutzrechtlichen Fragestellungen zur Entscheidung angenommen.
Eine Liste der im Berichtszeitraum von der Artikel-29-Gruppe angenommenen Stellungnahmen und Dokumente
finden Sie auf meiner Internetseite unter www.datenschutz.bund.de.
3.1.1 Subgroup Future of Privacy
Diese Unterarbeitsgruppe hat im Berichtszeitraum u. a. Positionen zur Reform des EU-Datenschutzrechts und
insbesondere zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung erarbeitet.
Die Aufgabe der Unterarbeitsgruppe Future of Privacy der Artikel-29-Gruppe besteht in der Befassung mit
grundsätzlichen datenschutzrechtlichen und -politischen Fragestellungen auf EU-Ebene. In diesem Kontext erarbeitete sie ein Positionspapier zu den im Kommissionsentwurf für eine Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Ermächtigungen der Europäischen Kommission, sog. Durchführungsrechtsakte (WP 200 vom
22.01.2013) zu erlassen. Mit Nachdruck spricht sich die Gruppe insbesondere gegen die Befugnis der Europäischen Kommission aus, Durchführungsrechtsakte „über die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung“ zu
erlassen. Hierin sieht sie eine unzulässige Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden bei
der Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts (vgl. Nr. 1.2).
Die Unterarbeitsgruppe befasste sich zudem intensiv mit dem Thema „One-Stop-Shop“ (vgl. hierzu Nr. 1.2.5)
und Kooperation der EU-Datenschutzbehörden in grenzüberschreitenden Fällen und sprach sich unter anderem
für eine starke Rolle des EU-Datenschutzausschusses bei der Lösung grenzüberscheitender Datenschutzfälle
aus.
Des Weiteren erarbeitete die Unterarbeitsgruppe ein Empfehlungsschreiben („Advice Paper“) zu wesentlichen
Elementen einer Regelung der Profilbildung in der Datenschutz-Grundverordnung. Nach Auffassung der Arti-
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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