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Unabhängige Datenschutzaufsicht - endlich auch im Bund
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Dezember 2014 ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine eigenständige oberste Bundesbehörde werden soll, die
nur noch parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegt.
Seit ihrer Gründung im Jahre 1978 ist der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beim Bundesministerium des Innern (BMI) eingerichtet. Die BfDI ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz zwar unabhängig, jedoch unterliegt sie der Rechtsaufsicht der Bundesregierung und der
Dienstaufsicht des BMI. Die in ihrer Dienststelle tätigen Beamten und Tarifbeschäftigten sind solche des BMI.
Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde ist der Bundesminister des Innern.
Dieser organisatorische Aufbau und die Rechtsstellung der BfDI entsprechen nicht den europarechtlichen Vorgaben, wie sie sich aus der Europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 ergeben. Danach müssen die Mitgliedstaaten Aufsichtsbehörden einrichten, die die ihnen zugewiesenen Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrzunehmen haben.
Wie der Begriff der „völligen Unabhängigkeit“ zu interpretieren ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
drei Urteilen gegen Deutschland (2010), gegen Österreich (2012) und gegen Ungarn (2014) konkretisiert. Konnte sich die Bundesregierung nach dem Urteil gegen Deutschland noch formal darauf berufen, dieses beziehe sich
nur auf die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich in den Ländern (vgl. 23. TB Nr. 2.1), ergab sich
spätestens aus dem Urteil zur Unabhängigkeit der österreichischen Datenschutzkommission klar, dass auch meine Rechtsstellung nicht den europäischen Vorgaben genügt, da die seinerzeitige österreichische Situation der
rechtlichen Ausgestaltung nach dem BDSG sehr ähnlich war (vgl. 24. TB Nr. 3.1).
Meinen langjährigen Forderungen entsprechend hat die Bundesregierung den gesetzgeberischen Handlungsbedarf endlich erkannt und im Sommer 2014 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nach Befassung des
Bundesrates und einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
hat der Entwurf schließlich am 18. Dezember 2014 dessen Plenum passiert. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2016 vorgesehen.
Mit dem Gesetz wird meine Dienststelle vollständig aus dem BMI herausgelöst. Die Rechtsaufsicht der Bundes regierung und die Dienstaufsicht des BMI werden gestrichen. Konsequenterweise wird so eine neue Behörde in
der Form einer obersten Bundesbehörde gegründet. Ich unterliege nur noch einer politischen Kontrolle durch
den Deutschen Bundestag. Zudem sind meine Entscheidungen selbstverständlich gerichtlich überprüfbar.
Mit dieser Konstruktion erfüllt Deutschland die unabdingbaren Mindestanforderungen, die das europäische
Recht aufstellt. Ich hätte mir jedoch mehr gewünscht.
So hatte ich u. a. vorgeschlagen, im Gesetz eine Regelung aufzunehmen, in der die Möglichkeit einer Kooperation und des Personaltausches mit allen Ressorts der Bundesregierung und anderen obersten Bundesbehörden
vorgesehen wird. Die BfDI wird mit Abstand die kleinste oberste Bundesbehörde sein und verfügt nicht über
einen Geschäftsbereich, sodass es notwendig ist, qualifiziertes und erfahrenes Personal auch aus anderen Behörden gewinnen zu können. Deswegen wären Wechselmöglichkeiten von und zu anderen obersten Bundesbehörden wichtig. Zurzeit verhandele ich mit dem BMI über eine entsprechende Vereinbarung. Mit der von mir vorgeschlagenen Regelung hätte eine derartige Vereinbarung mit anderen obersten Bundesbehörden auf einer sicheren rechtlichen Grundlage erfolgen können.
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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014