2
2.1
Grundsatzangelegenheiten
Der NSA-Skandal
2.1.1 NSA-Skandal - denn sie wissen (nicht), was sie tun?
Die Aufdeckung des NSA-Skandals hat meine Tätigkeit seitdem nachhaltig bestimmt, aber noch zu keinen greifbaren Ergebnissen geführt. Dies lag auch an mangelnder Kooperation.
Wie Edward Snowden enthüllt hat, haben US-amerikanische und britische Nachrichtendienste anlasslos massenhaft Telekommunikationsverkehre (Telefonate, E-Mails, SMS, Internetnutzung etc.) überwacht, gespeichert
und analysiert - in einem bis dato unvorstellbarem Ausmaß. Betroffen sind auch deutsche Kommunikationsteilnehmer und Internetnutzer - offensichtlich auch Politiker in höchsten Staatsämtern. Zur Aufklärung dieser Vorfälle hat der Deutsche Bundestag einstimmig einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) eingesetzt, der seine Arbeit am 3. April 2014 aufgenommen hat. Der Untersuchungsauftrag erstreckt sich nicht nur
auf die Aktivitäten der ausländischen Nachrichtendienste ( A N D - vgl. Bundestagsdrucksache 18/843 vom
18.03.2014). Untersucht wird auch, ob deutsche Sicherheitsbehörden an diesen Vorfällen beteiligt waren und ob
nationale Gesetze bzw. Beschränkungen verletzt bzw. umgangen worden sind. Eine solche Umgehung könnte
z. B. vorliegen, wenn deutsche Stellen von ausländischen Partnern Daten erhalten haben, die sie nach deutschem
Recht nicht hätten erheben dürfen bzw. deutsche Nachrichtendienste für AND in Deutschland Daten erhoben
haben, welche die AND nach deutschem Recht nicht hätten erheben dürfen (sog. „Ring“-Tausch - Bundestagsdrucksache 18/843, I. 7). Gegenstand der Untersuchungen ist auch die Ausgestaltung der Kontrolle der Nachrichtendienste sowie die Klärung der Frage, ob die Nachrichtendienste und deren Fachaufsichtsressorts ihre ge genüber den Kontrollorganen - d. h. auch mir gegenüber - bestehenden Informations- und Mitwirkungspflichten
erfüllt haben (vgl. in Bezug auf die BfDI Bundestagsdrucksache 18/843, I. 12, I. 17, II. 5). Wie der PUA beschlossen hat, nehme ich - vertreten durch Mitarbeiter meines Hauses - an den Sitzungen teil. Eine derartige
Einbeziehung ist ein Novum, das ich begrüße. Ich werde die Aufklärungen des PUA nach besten Kräften unter stützen.
Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der ersten Enthüllungen von Edward Snowden im Juni 2013 hatte ich
die Nachrichtendienste des Bundes (BfV, BND und MAD), deren Fachaufsichtsressorts (Bundeskanzleramt,
BMI, BMVg) sowie das AA und das BMJV um Aufklärung bzw. Informationen gebeten. Nach geltendem
Recht sind diese Stellen verpflichtet, mich bei der Erfüllung meiner Aufgaben zu unterstützen. Die von mir an geforderten Informationen waren u. a. erforderlich, um Kontrollen vor Ort durchführen bzw. vorbereiten zu
können. Trotz wiederholter Aufforderungen hatten sich das BMI und das BfV mit dem Hinweis auf meine vermeintlich bestehende Unzuständigkeit geweigert, mir die angeforderten Informationen zu geben. Diese Weigerungen habe ich im September 2013 förmlich beanstandet und auch öffentlich als schwerwiegende Rechtsverstöße benannt. Auch das hat aber nicht dazu geführt, mir die entsprechenden Informationen zu gewähren. Weitergehende Sanktionsmöglichkeiten habe ich nicht.
Trotz dieser Hindernisse habe ich u. a. erste Vor-Ort-Kontrollen beim BfV und dem BND durchgeführt. Insbesondere die Untersuchungen beim BND sind sehr zeit- und arbeitsintensiv und werden voraussichtlich noch
weitere Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften darf ich an dieser Stelle keine detaillierten Ausführungen hierzu machen. Im Rahmen der mir gesetzlich zustehenden Möglichkeiten werde ich
meine Untersuchungen und Kontrollergebnisse den zuständigen Stellen mitteilen. Abschließende Bewertungen
werde ich erst nach Abschluss meiner Kontrolle vornehmen können.
Beginnend mit den ersten Enthüllungen von Edward Snowden hatte ich dem für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) und der G10-Kommission des
Deutschen Bundestages Kooperationsangebote zur Aufklärung der Sachverhalte und zur Optimierung der Kon -
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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