noch Anlage 15

Das Verzeichnis sollte mindestens folgende Angaben enthalten 21:
•

Angaben zur Identifizierung der Anlagen (z.B. Geräte-, Hersteller- oder Inventarnummer)

•

Anzahl und Art der Anlagen (Herstellername, Produktname, Fabrikatsbezeichnung, Typenbezeichnung)

•

Einsatzort (Behörde, Organisationseinheit, Gebäude, Raum)

•

System- und Sicherheitssoftware sowie Peripheriegeräte

Eine Zusammenfassung mehrerer gleicher, sich innerhalb derselben Organisationseinheit befindlicher Anlagen
ist zulässig, soweit eine genaue und verwechslungsfreie Lokalisierung möglich ist.

21

Dammann, in: Simitis, BDSG, 7. Aufl. 2011, § 18 Rn. 19.

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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