noch Anlage 6
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Es sind Initiativen zu ergreifen, die die informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sicherstellen.
Dazu gehört,
o zu prüfen, ob das Routing von Telekommunikationsverbindungen in Zukunft möglichst nur über Netze
innerhalb der EU erfolgen kann.
o sichere und anonyme Nutzungsmöglichkeiten von Telekommunikationsangeboten aller Art auszubauen
und zu fördern. Dabei ist sicherzustellen, dass den Betroffenen keine Nachteile entstehen, wenn sie die
ihnen zustehenden Rechte der Verschlüsselung und Nutzung von Anonymisierungsdiensten ausüben.
o die Voraussetzungen für eine objektive Prüfung von Hard- und Software durch unabhängige Zertifizierungsstellen zu schaffen.
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Völkerrechtliche Abkommen wie das Datenschutz-Rahmenabkommen und das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA dürfen nur abgeschlossen werden, wenn die europäischen Datenschutzgrundrechte ausreichend geschützt werden. Das bedeutet auch, dass jeder Mensch das Recht hat, bei vermutetem
Datenmissbrauch den Rechtsweg zu beschreiten. Das Fluggastdatenabkommen und das Überwachungsprogramm des Zahlungsverkehres müssen auf den Prüfstand gestellt werden.
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Auch innerhalb der Europäischen Union ist sicherzustellen, dass die nachrichtendienstliche Überwachung
durch einzelne Mitgliedstaaten nur unter Beachtung grundrechtlicher Mindeststandards erfolgt, die dem
Schutzniveau des Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union entsprechen.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert alle Verantwortlichen auf, die
umfassende Aufklärung mit Nachdruck voranzutreiben und die notwendigen Konsequenzen zügig zu treffen. Es
geht um nichts weniger als das Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.
Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet.
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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