Anlage 6
Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
am 5. September 2013:
Keine umfassende und anlasslose Überwachung durch Nachrichtendienste!
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stellt fest, dass noch immer nicht alles
getan wurde, um das Ausmaß der nachrichtendienstlichen Ermittlungen mithilfe von Programmen wie PRISM,
TEMPORA und XKEYSCORE für die Bundesrepublik Deutschland aufzuklären.
Schon die bisherigen Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass die Aktivitäten u.a. des US-amerikanischen und
des britischen Geheimdienstes auf eine globale und tendenziell unbegrenzte Überwachung der Internetkommunikation hinauslaufen, zumal große Internet- und Telekommunikationsunternehmen in die Geheimdienstaktionen eingebunden sind.
Da zahlreiche Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen, deren Server in den USA stehen, personenbezogene Daten der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland verarbeiten, betreffen die Berichte, dass US-amerikanische Geheimdienste auf dem Territorium der USA personenbezogene Daten umfassend und anlasslos
überwachen, auch ihre Daten. Unklar ist daneben noch immer, ob bundesdeutsche Stellen anderen Staaten
rechtswidrig personenbezogene Daten für deren Zwecke zur Verfügung gestellt und ob bundesdeutsche Stellen
rechtswidrig erlangte Daten für eigene Zwecke genutzt haben.
Die staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte erfordert es, sich nicht mit der gegenwärtigen Situation abzufinden. Die Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder sind dazu aufgerufen, das ihnen im Rah men ihrer Zuständigkeiten Mögliche zu tun, um die Einhaltung des deutschen und des europäischen Rechts zu
gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es „zur verfassungsrechtlichen Identität der
Bundesrepublik Deutschland gehört, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und interna tionalen Zusammenhängen einsetzen muss“, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und
registriert werden darf“. Es müssen daher alle Maßnahmen getroffen werden, die den Schutz der informationellen Selbstbestimmung der in Deutschland lebenden Menschen und ihr Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme für die Zukunft sicherstellen.
Für die Wahrung der Grundrechte der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland kommt es nun darauf an,
die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert deshalb:
•

Nationales, europäisches und internationales Recht so weiterzuentwickeln und umzusetzen, dass es einen
umfassenden Schutz der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, des Fernmeldegeheimnisses
und des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme garantiert.

•

Sofern verfassungswidrige nachrichtendienstliche Kooperationen erfolgen, müssen diese abgestellt und unterbunden werden.

•

Die Kontrolle der Nachrichtendienste muss durch eine Erweiterung der Befugnisse sowie eine gesetzlich
festgelegte verbesserte Ausstattung der parlamentarischen Kontrollgremien intensiviert werden. Bestehende
Kontrolllücken müssen unverzüglich geschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die
Datenschutzbeauftragten verstärkt in die Kontrolle der Nachrichtendienste eingebunden werden können.

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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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