noch Anlage 3
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Grundrechtsschutz braucht effektive Kontrollen: Um die datenschutzrechtliche Kontrolle in Europa zu stärken, müssen die Aufsichtsbehörden mit wirksamen und flexiblen Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet
werden. Die Sanktionen müssen effektiv und geeignet sein, damit die Verantwortlichen und Datenverarbeiter die Datenschutzvorschriften nachhaltig beachten. Ohne spürbare Bußgelddrohungen bleibt die Datenschutzkontrolle gegen Unternehmen zahnlos.
Hoher Datenschutzstandard für ganz Europa: Soweit etwa im Hinblick auf die Sensitivität der Daten oder
sonstige Umstände ein über die Datenschutz-Grundverordnung hinausgehender Schutz durch nationale Gesetzgebung erforderlich ist, muss dies möglich bleiben. Jedenfalls hinsichtlich der Datenverarbeitung durch
die öffentliche Verwaltung müssen die Mitgliedstaaten auch zukünftig strengere Regelungen und damit ein
höheres Datenschutzniveau in ihrem nationalen Recht vorsehen können.

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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