trollsystems der Stiftung Nationale-Anti-Doping-Agentur Deutschland wird der Gesetzgeber seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nicht gerecht, selbst eine angemessene Problemlösung zu finden.
Klare Vorgaben zur Datenerhebung, zu Auskunfts- und Widerspruchsrechten, zu Löschfristen und zu Fragen
der Datensicherheit fehlen.
Das grundlegende datenschutzrechtliche Prinzip der Zweckbindung findet ebenfalls keine ausreichende Berücksichtigung.
Ich habe mich im Rahmen der Ressortabstimmung nachdrücklich für die Berücksichtigung der Datenschutzrechte der Sportlerinnen und Sportler eingesetzt und datenschutzfreundlichere Regelungsalternativen aufgezeigt.
Ich werde kritisch beobachten, ob bei der Umsetzung des WADA-Codes und des Anti-Doping-Gesetzes die Datenschutzrechte der Betroffenen ausreichend gewahrt werden.
A Mitarbeit der BfDI in Gremien zu diesem Themenbereich
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

Ausschuss für Wahlprüfung,

Ausschuss für wirtschaftlich

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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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