zeitraums begannen direkte Gespräche zwischen dem Arbeitskreis Verkehr und dem VDA. Bislang erfolgte ein
Austausch grundlegender datenschutzrechtlicher Positionen. Ich bin zuversichtlich, dass der eingeleitete Dialog
zu konkreten Ergebnissen führen wird, die den berechtigten Datenschutzinteressen genauso gerecht werden wie
den Erfordernissen der technologischen Entwicklung.
Daneben hat sich das BMVI mit Themen befasst, die ohne Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit
nicht sinnvoll bearbeitet und gedacht werden können und die das Thema „Datenschutz im Kraftfahrzeug“ noch
erweitern (zum künftig EU-weit vorgeschriebenen E-Call vgl. Nr. 14.6). So berate ich den sogenannten Runden
Tisch „Automatisiertes Fahren“. Dieser versammelt im Wesentlichen Industrie, Wissenschaft, Versicherer und
Verbraucherschützer, um die Herausforderungen abzustecken und erste Antworten auf Fragen zu formulieren,
die sich aus der Entwicklung automatisierter Fahrsysteme ergeben können. Auch Datenschutz- und Datensicherheitsaspekte sind hierbei frühzeitig zu bedenken. Schon jetzt erscheint klar, dass solche Systeme die Erhebung
und Verarbeitung einer noch nicht überschaubaren Anzahl an personenbezogenen Daten notwendig machen
werden. Dafür notwendige Vorkehrungen in rechtlicher und technologischer Hinsicht sind frühzeitig zu bedenken, um den datenschutzrechtlichen Grundsatz von Privacy by Design umsetzen zu können.
Zum anderen hat mich die Entwicklung der so genannten Car-to-Car-Kommunikation beschäftigt. Sie soll es
Fahrzeugen ermöglichen, über spezielle Funkverbindungen Informationen auszutauschen, um sich z. B. gegenseitig vor Gefahrenstellen zu warnen oder selbständig Kollisionen in Kreuzungsbereichen zu vermeiden. Soweit
mir Informationen vorliegen, wächst in mir die Sorge, bei der Entwicklung der Kommunikationsstandards und
der Festlegung von Art und Umfang der zu übermittelnden Datenkategorien könnte der Grundsatz von privacy
by design nicht ausreichend beachtet werden. Insbesondere scheinen keine ausreichenden Vorkehrungen dafür
getroffen zu werden, dass im Car-to-Car-Netz befindliche Fahrzeuge nicht verfolgbar sind und das Netz ausreichend gegen Angriffe von außen geschützt ist. Wie auch im Bereich der herstellereigenen Online-Kommunikation von Fahrzeugen lassen sich hier Datenschutz- von Datensicherheitserwägungen nicht sinnvoll trennen. Die
Sicherheit der Verkehrsinfrastruktur ist von überragender Bedeutung. Daher müssen Bedrohungspotentiale analysiert und technische Vorkehrungen darauf abgestimmt werden. Ich werde die Entwicklung weiter beobachten
und Datenschutz- und Datensicherheitsstandards einfordern, wenn die staatliche Verkehrsinfrastruktur das
Kommunikationsnetz zwischen den Fahrzeugen für eigene Zwecke nutzen will.
Mir sind die positiven Wirkungen des technologischen Fortschritts in der Automobilindustrie durchaus bewusst.
Neuartige Systeme, für deren Funktionalität viele beim Fahrzeugbetrieb entstehende Daten verarbeitet werden
müssen, können in Punkto Sicherheit und Effizienz der Verkehrslenkung vorteilhaft sein. Die Industrie muss dabei aber auch ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung nachkommen. Wichtig sind Transparenz, Datensparsamkeit und weitestgehende Erhaltung der Datenherrschaft beim Betroffenen. Die oft gestellte Frage danach,
wem die Daten „gehören“, führt in die Irre, da das deutsche Datenschutzrecht nicht auf der Idee von „Eigentum
an Daten“ fußt. Mitilfe der datenschutzrechtlichen Grundsätze der Betroffenheit und der verantwortlichen Stelle
lässt sich auch die beschriebene Thematik in den Griff bekommen.
Ich sehe es als große Chance für die deutsche Autoindustrie, ihre Marktposition im globalen Kontext durch datenschutzfreundliche Gestaltung ihrer Produkte zu sichern bzw. auszubauen. Ihre technologische Führungsposition kann dazu führen, dass sich solche Technologien auch herstellerübergreifend durchsetzen. Ich bin überzeugt, Kunden werden zunehmend datenschutzfreundliche Technologien nachfragen und den Grad ihres Vertrauens in die Hersteller daran messen.
14.2 Keine Papiervignette für die geplante PKW-Maut
Die Bundesregierung setzt auf eine elektronische Mauterhebung; eine Papiervignette wäre die datenschutzfreundlichere Lösung.
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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