Zusammenfassung aller Empfehlungen
Ich empfehle dem Gesetzgeber im Bereich der Kontrolle der Nachrichtendienste zur Vermeidung von Kontrolllücken eine klarstellende gesetzliche Regelung zur Ausgestaltung der Kontrollstruktur. Ebenso empfehle ich,
die Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 5. September
2013 und 9. Oktober 2014 zur Unzulässigkeit anlassloser Überwachungen und zur effektiven Kontrolle der
Nachrichtendienste zu berücksichtigen (Nr. 2.1.1 und Anlage 6 und 11).
Ich appelliere an den Gesetzgeber, meinen Forderungen nach dringend notwendiger personeller Verstärkung
meiner Behörde jetzt zügig und angemessen Rechnung zu tragen, insbesondere auch bei der beabsichtigten Ausgestaltung meines Hauses als oberste Bundesbehörde. Nur dann ist eine effiziente Aufsicht im Sinne der Vorga ben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 24.04.2013, Az. 1 BvR 1215/07) zu gewährleisten (Nr. 2.4;
5.2).
Ich rege an, der BfDI die Möglichkeit einzuräumen, ihren turnusmäßigen Tätigkeitsbericht auch im Plenum des
Bundestages vorstellen zu dürfen. Damit wird die Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Welt in besonderer Weise seitens des Parlaments zum Ausdruck gebracht.
Ich rege zudem an, die Stellungnahmen der BfDI im Rahmen von Ressortabstimmungen - ähnlich, wie die Stellungnahmen des NKR - den Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung bei Einbringung in die parlamentarische Beratung beizufügen.
Ich empfehle dem Gesetzgeber, Konzeption und Finanzierung der Stiftung Datenschutz neu zu überdenken. Die
Koordinierung der wissenschaftliche Begleitung der gesellschaftlichen Veränderungen durch die Digitalisierung
und deren fundamentale Auswirkungen auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ist unumgänglich. Die Stiftung Datenschutz könnte hier einen zentralen Platz einnehmen (Nr. 2.5).
Ich empfehle der Bundesregierung, die Datenschutzbehörden bei der Umsetzung der Digitalen Agenda hin zu
einer datenschutzgerechten digitalen Gesellschaft einzubinden (Nr. 18.1).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden in regelmäßigen Abständen auf
ihre Effektivität, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen (Nr. 5.13).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, eine bereichsspezifische gesetzliche Regelung für die Aufzeichnung von beim
BKA eingehenden Telefongesprächen zu schaffen (Nr. 5.13.7).
Ich empfehle dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV) dahingehend zu ändern, dass namensgleichen, aber nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragenen Betroffenen ein Recht zugesprochen wird, auf eine mögliche Verwechslung mit dem eingetragenen
Schuldner hinzuweisen und entsprechende Warnhinweise in das Schuldnerverzeichnis aufnehmen zu lassen
(Nr. 6.6.1).
Ich empfehle dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, bei der Veröffentlichung von In solvenzbekanntmachungen auf dem elektronischen, länderübergreifend eingerichteten Justizportal
www.insolvenzbekanntmachung.de den fehlenden Kopierschutz, die Speicherfristen und die unbeschränkte Suche innerhalb der ersten zwei Wochen überprüfen zu lassen (Nr. 6.6.2).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, die Auskunftsansprüche in der StPO übersichtlich zu regeln (Nr. 6.8).
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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014