11.1.3 Einzelfälle:
Versendung von Datenträgern mit Gesundheitsdaten
Ein Petent wurde in einem Bundeswehrkrankenhaus behandelt. Die Untersuchungsergebnisse wurden nach dem
Ende der Behandlung auf eine CD gebrannt und sollten ihm per Post zugesandt werden. Der Versand erfolgte
mit einfacher Post. Allerdings kam es dabei zu einer Verwechslung, denn in dem Briefumschlag befand sich
nicht die CD mit seinen Untersuchungsergebnissen, sondern mit denen eines anderen Patienten. Die CD war mit
dem Patientennamen, dem Geburtsdatum sowie Angaben zur Untersuchung gekennzeichnet. Auf seine Beschwerde beim Bundeswehrkrankenhaus hin sei ihm mitgeteilt worden, er solle die fälschlich zugesandte CD
einfach wegwerfen. Er würde eine neue CD mit den eigenen Daten erhalten. Aber auch der Versand der zweiten
CD war fehlerhaft. Sie wurde nämlich nicht dem Petenten unmittelbar, sondern seiner früheren Dienststelle
übermittelt. Der Petent war zu diesem Zeitpunkt bereits seit mehr als zehn Jahren pensioniert. Erst mein Tätig werden führte dazu, dass der Petent seine CD erhielt, die fälschlich zugesandte CD des anderen Patienten abge holt und dieser vom Bundeswehrkrankenhaus über die fehlerhafte Versendung informiert wurde.
Darüber hinaus wurden die Angehörigen der betroffenen Fachabteilung des Bundeswehrkrankenhauses nochmals über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten belehrt. Das Bundeswehrkrankenhaus wird die Versendung von
Gesundheitsdaten an Privatadressen künftig restriktiv handhaben und Gesundheitsunterlagen nur noch per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Zu meinem Bedauern konnte das Bundeswehrkrankenhaus jedoch nicht mehr abschließend aufklären, ob die
erste CD mit den Gesundheitsdaten des Petenten ebenfalls an einen falschen Adressaten abgesandt oder ein Versand vergessen worden war.
Führt die Bundeswehr in Auswahlverfahren Schwangerschaftstests durch?
Mir wurde berichtet, bei den Einstellungsuntersuchungen zum Auswahlverfahren bei der Bundeswehr würden
auch Schwangerschaftstests durchgeführt. Weibliche Bewerber, deren Schwangerschaftstest positiv ausfalle,
seien vom weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Daraufhin habe ich das Einstellungsverfahren bei der
Bundeswehr einer Prüfung unterzogen.
Wie ich dabei allerdings feststellen konnte, wird im Eignungsfeststellungsverfahren weder nach Schwangerschaften der Bewerberinnen gefragt noch gezielt nach Frühschwangerschaften gesucht. Es ist auszuschließen,
dass bei der Bundeswehr gezielt Daten über Schwangerschaften im Einstellungsverfahren erhoben werden.
Kasten zu Nr. 11.1.3
Eignungsfeststellungsverfahren
Das Eignungsfeststellungsverfahren verläuft in mehreren Schritten. Zu Beginn des Verfahrens nehmen die
Bewerberinnen und Bewerber gemeinsam an einem Einführungsvortrag teil. Dabei erläutert der Prüfoffizier,
was auf die Kandidaten an sportlichen Aktivitäten zukommt (Sporttest, Herz-Kreislaufprüfung unter Belastung - Ergometrie). Vollständigkeitshalber wird auch auf die möglichen fruchtschädigenden Einflüsse und deren Folgen bei Fortführung der Eignungsfeststellung aufmerksam gemacht. Nach dieser Ersteinführung erhal ten alle Bewerberinnen ein dreiseitiges Formblatt mit der Bitte, dieses im Ärztlichen Dienst abzugeben. Damit
werden die Bewerberinnen zu Beginn des Eignungsfeststellungsverfahrens aktenkundig darüber belehrt, dass
die Feststellung der Verwendungsfähigkeit für militärische Anforderungen durch eine bestehende Schwangerschaft erschwert oder unmöglich gemacht werden könnte. Mit diesem Formblatt bestätigen die Bewerberin-

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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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