Drucksache 18/12585

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der Verdacht, dass die Behörden Anis Amri als „Nachrichtenmittler“ nicht aus dem Verkehr ziehen wollten und
damit vorsätzlich das Leben Dritter riskierten, ist weiterhin nicht ausgeräumt (siehe u. a. „Anis Amri – eine Geschichte verpasster Möglichkeiten“ in rbb24 vom 26.03.2017).
Für mich ergibt sich daraus folgendes Fazit:
Es gibt natürlich keine absolute Sicherheit, und es ist leider auch kaum möglich, jeden kurzfristig oder gar spontan
geplanten Anschlag vorherzusehen. Es gab aber für staatliche Behörden hier in Deutschland ausreichend Gelegenheiten zu verhindern, dass Anis Amri eine derart grausame Tat begeht. Daran habe ich inzwischen keinerlei
Zweifel mehr.
Die in der Anlage 1 enthaltene Formulierung „Die Arbeit des Ständigen Bevollmächtigten wurde von den Abgeordneten Schuster, Grötsch, Dr. Hahn und Ströbele begleitet.“ ist bezeichnend für die problematische Arbeitsweise des Gremiums.
Fakt ist: Der Ständige Bevollmächtigte hat diverse mit dem Fall Amri befasste Personen befragt. Protokolle oder
zumindest Zusammenfassungen dieser Befragungen wurden den Abgeordneten niemals vorgelegt. Entgegen meiner ausdrücklichen Forderung, vorab zu erfahren, wann welche Personen befragt werden, gab es dazu nie auch
nur irgendeine Information, so dass mir als Berichterstatter eine Teilnahme zumindest an ausgewählten Befragungen objektiv unmöglich war. Daraus resultiert zum einen ein erheblicher Informationsvorsprung beim Bevollmächtigten und zum anderen gab es für die Abgeordneten weder die Möglichkeit zu prüfen, ob alle wichtigen
Themenkomplexe angesprochen wurden noch konnten wir eigene, uns wichtige Fragen stellen.
Bei der Einsetzung der Task-Force des Kontrollgremiums wurden zwei Dinge versprochen: Schnelle Aufklärung,
die ein neuer Untersuchungsausschuss in der zu Ende gehenden Legislaturperiode nicht mehr leisten könne. Und
zudem eine vollumfängliche Unterrichtung des Innenausschusses des Bundestages über die Ergebnisse der Task
Force, weil dieses hochsensible Thema natürlich nicht nur im zur Geheimhaltung verdammten Parlamentarischen
Kontrollgremium behandelt werden darf.
Beide Versprechen werden nun durch die Koalition leider gebrochen. Der über 100 Seiten umfassende Bericht
der Task Force wird den Mitgliedern des Innenausschusses ohne nachvollziehbaren Grund vorenthalten.
Im Übrigen schließe ich mich den Kernaussagen des Sondervotums meines Kollegen Hans-Christian Ströbele an.

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