Drucksache 17/13000

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Die Bundeswehr darf zur Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags die erhaltenen Meldedaten auf der Grundlage des § 58 WPflG nutzen, um Informationsmaterial
zum Zwecke der Personalwerbung zu versenden. Die erhobenen Daten dürfen allerdings nur zu diesem Zweck
verwendet werden. Sie sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines
Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim
Bundesamt für Wehrverwaltung.
Jugendlichen, die diese Werbung der Bundeswehr nicht
erhalten möchten, empfehle ich daher, das ihnen eingeräumte Widerspruchsrecht gegenüber der Meldebehörde
zu nutzen.
15

Aus meiner Dienststelle

15.1

Erfahrungsaustausch mit Datenschutzbeauftragten der Obersten Bundesbehörden

Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch ist ein unverzichtbares Element der Zusammenarbeit mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Obersten Bundesbehörden.
Die bei den Dienststellen des Bundes bestellten Beauftragten für den Datenschutz haben eine wichtige Funktion
bei der Verwirklichung des Datenschutzes. Sie sind quasi
der Motor der datenschutzrechtlichen Entwicklung in
ihrer Behörde. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften die Beratung der Dienststellenleitung, die
Schulung und Sensibilisierung der mit der Verarbeitung
personenbezogener Daten betrauten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie die Unterstützung von Betroffenen bei
der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte. Im Hinblick
auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit habe ich die behördlichen Datenschutzbeauftragten im Berichtszeitraum
nicht nur in zahlreichen Einzelfällen beratend unterstützt,
sondern ihnen im Rahmen des regelmäßig stattfindenden
Erfahrungsaustausches mit den Datenschutzbeauftragten
der Obersten Bundesbehörden auch wieder Gelegenheit
gegeben, in der Praxis auftretende Datenschutzprobleme
gemeinsam zu erörtern und Rechtsfragen vertieft zu diskutieren.
Beim Erfahrungsaustausch im Juli 2011 habe ich die Teilnehmer über aktuelle Entwicklungen im Datenschutz informiert, insbesondere über den Entwurf zur Regelung
des Beschäftigtendatenschutzes und den Stand der Planungen zur Errichtung einer Stiftung Datenschutz. Einen
breiten Raum nahm die gemeinsame Erörterung datenschutzrechtlicher Fragen aus dem Bereich des Personaldatenschutzes ein, die sich in der täglichen Praxis ergeben
hatten. Weitere Themen waren die Auftragsdatenverarbeitung und die sich aus der Änderung des § 11 BDSG
ergebenden praktischen Konsequenzen sowie die datenschutzgerechte Gestaltung von Internetangeboten. Hinweise und Empfehlungen zur IT-Sicherheit, u. a. zur Löschung von Daten bzw. Datenträgern standen ebenso auf
der Tagesordnung wie eine Darstellung der rechtlichen
Problematik der Schnittstelle zwischen dem Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz
des Bundes und dem Schutz personenbezogener Daten.

BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Veranstaltung im Juli 2012 gab mir Gelegenheit, über
den aktuellen Stand der Planungen zur Reform des europäischen Datenschutzrechtsrahmens und das vorgesehene
Datenschutzpaket zu berichten. Die Tagesordnung sah
auch einen Austausch der Erfahrungen der Datenschutzbeauftragten mit ihrer organisatorischen Stellung in den
jeweiligen Dienststellen und ihren praktischen Arbeitsmöglichkeiten vor. Weitere Themen waren datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit telefonischen
oder schriftlichen Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, der Einsatz von Datenverarbeitungsprogrammen in
Personalangelegenheiten oder bei der Beihilfebearbeitung, Datenschutz im Rahmen von Telearbeit sowie einzelne Probleme aus dem IT-Bereich. Auch Fragen zum
Internetauftritt (Einbindung des Facebook-Like-Buttons,
Einsatz von Webanalyseprogrammen) wurden behandelt.
Schließlich habe ich die Teilnehmer auch über das Ergebnis der durchgeführten Umfrage zum Einsatz von Videoüberwachungstechnik in Bundesbehörden (vgl. Nr. 3.3.1)
informiert.
15.2

Teilnahme an Datenschutzgremien

Mit meinen Kolleginnen und Kollegen arbeite ich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene eng zusammen.
In folgenden Datenschutzgremien war ich im Berichtszeitraum regelmäßig vertreten:
Nationale Ebene
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder mit
– Arbeitskreis Grundsatzfragen
– Unterarbeitsgruppe
Outsourcing

Auftragsdatenverarbeitung/

– Unterarbeitsgruppe Geodaten
– Arbeitskreis Verwaltungsmodernisierung
– Arbeitskreis Steuerverwaltung
– Arbeitskreis Personalwesen
– Arbeitskreis Gesundheit und Soziales
– Unterarbeitsgruppe „Elektronische Gesundheitskarte“
– Arbeitskreis Wissenschaft
– Arbeitskreis Statistik
– Ad-hoc Arbeitsgruppe Zensus 2011
– Arbeitskreis Verkehr
– Arbeitskreis Datenschutz und Bildung
– Arbeitskreis Justiz
– Arbeitskreis Sicherheit
– Unterarbeitsgruppe INPOL
– Unterarbeitsgruppe Europa
– Arbeitskreis Technik

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