Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Zentrales Kontrollgerätkartenregister (ZKR)
Das ZKR wird auf der Basis des Fahrpersonalgesetzes
(FPersG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) seit
1. Mai 2005 beim KBA geführt. Das Register wird benötigt, weil bei der Personen- und Güterbeförderung mit
Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
grundsätzlich ein digitales Kontrollgerät mitgeführt werden muss. Das ZKR wird ausschließlich elektronisch geführt und enthält Informationen zu den in Deutschland
ausgegebenen Kontrollgerätkarten.
Fahrerkarten, auf denen neben den Personalien des Fahrers, dessen Führerscheinnummer und seine Lenk- und
Ruhezeiten gespeichert werden.
Werkstattkarten, mit denen das Kontrollgerät geprüft, repariert und kalibriert wird. Sie enthalten Informationen
über die autorisierte Werkstatt, den Kontrollgerätehersteller, den Fahrzeughersteller sowie personenbezogene Daten der dort jeweils verantwortlichen Personen.
Unternehmenskarten, mithilfe derer die im Kontrollgerät
gespeicherten Daten angezeigt und heruntergeladen oder
ausgedruckt werden können. Sie helfen dem Unternehmer bei der Organisation und internen Betriebskontrollen.
Die Unternehmenskarten enthalten Informationen über
das Unternehmen (z. B. Spedition, Busunternehmen) sowie personenbezogene Daten des verantwortlichen Unternehmers.
Die Kontrollkarte ermöglicht den kontrollbefugten Behörden (z. B. Bundesamt für Güterverkehr, Polizei und
Zoll) den Zugriff auf alle im Kontrollgerät gespeicherten
Daten, um die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten zu
überwachen. Auf der Kontrollkarte sind ausschließlich
Informationen über die kontrollbefugte Behörde und damit keine personenbezogene Daten gespeichert.
Die Kontrollbehörden erhalten im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse im Online-Dialog-Verfahren Auskünfte
über im ZKR gespeicherte Daten. Sie haben hierauf ausschließlich lesenden Zugriff. Lediglich die Ausgabestellen (i. d. R. Führerscheinstellen) haben die Befugnis, den
„Kartenstatus“ im Falle des Verlustes einer Karte (z. B.
Diebstahl, Zerstörung etc.) unmittelbar im Datenbestand
des ZKR zu ändern. Anschließend muss der Inhaber der
bisherigen Karte zwingend eine neue Karte auf elektronischem Weg beim KBA beantragen.
Ich habe mich davon überzeugt, dass die vom KBA ergriffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen zur
sicheren Datenübertragung dem Stand der Technik entsprechen. Das KBA beachtet auch die einschlägigen Vorschriften zur Registerführung.
Personalisierung der Gerätekarten
Das KBA personalisiert die Kontrollgerätkarten. Der Personalisierungsprozess umfasst sowohl den auf der Karte
angebrachten und damit sichtbaren Teil (etwa Personalien
und Bild des Karteninhabers), als auch die Digitalisierung
des in den Karten etwa zur Speicherung der Lenk- und
Drucksache 17/13000
Ruhezeiten enthaltenen Mikrochips. Das KBA hat einen
vom übrigen Teil seines Dienstgebäudes in Flensburg abgeschotteten und nach innen und außen besonders abgesicherten Bereich eingerichtet. Ich konnte mich davon
überzeugen, dass sowohl datenschutzrechtlich als auch
datensicherheitstechnisch der gesamte Personalisierungsprozess bis hin zum abschließenden Versand der Kontrollgerätkarten optimal umgesetzt wurde.
Teilnahme am Informationsaustausch
Ebenfalls einwandfrei verläuft die Teilnahme des KBA
am Telematics Network for the Exchange of Information
Concerning the Issuing of Tachograph Cards (TACHOnet). TACHOnet ist eine von der EU-Kommission in
Brüssel auf einem dortigen Server betriebene Plattform
für den elektronischen Informationsaustausch zwischen
den zur Ausstellung von Fahrerkarten zuständigen Behörden der EU/EWR-Staaten auf der Basis der bei ihnen geführten nationalen Datenbanken. Für Deutschland ist dies
das ZKR.
Auf der TACHOnet-Plattform wird vor Ausstellung einer
Fahrerkarte abgefragt, ob der Antragsteller eine solche
Karte nicht bereits besitzt. Hierdurch wird sichergestellt,
dass jeder Betroffene nur eine gültige Fahrerkarte hat, auf
deren Mikrochip die Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet
werden. Dadurch können die Kontrollbehörden die Einhaltung der Vorschriften effektiv überwachen.
10.9
Eisenbahn-Bundesamt
Im Rahmen eines Beratungs- und Kontrollbesuchs habe
ich das Eisenbahn-Bundesamt bei der datenschutzkonformen Einrichtung des neuen Triebfahrzeugführerscheinregisters beraten.
Mit der Richtlinie 2007/59/EG vom 23. Oktober 2007
wurde mit dem Triebfahrzeugführerschein eine europaweit einheitliche Fahrerlaubnis für Eisenbahnfahrzeuge
mit eigenem Antrieb eingeführt. Dieser Führerschein soll
sukzessive entsprechende nationale Fahrerlaubnisse ablösen. Ich habe das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) bei der Umsetzung der
EU-Richtlinie in deutsches Recht durch die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) von 2011 intensiv beraten.
Triebfahrzeugführerscheinregister
Anschließend habe ich auch das Eisenbahn-Bundesamt
(EBA) bei der ihm durch die TfV übertragenen Führung
des Triebfahrzeugführerscheinregisters beraten. Alle Daten, die für die Erteilung, den Entzug und zur Information
über den aktuellen Status eines Triebfahrzeugführerscheins erforderlich sind, werden in diesem Register gespeichert. Dessen Aufbau erfolgt in drei Schritten. Zum
Zeitpunkt meines Besuchs hatte das EBA im ersten
Schritt erst rund 100 Führerscheine ausgestellt. Ab Ende
Oktober 2013 wird es im zweiten Schritt etwa weiteren
BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012