Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
10
Wirtschaft und Verkehr
10.1
Smarte Stromzähler nur mit
intelligentem Datenschutz
131 ––
–– 131
Für den Einsatz „intelligenter“ digitaler Stromzähler sind
datenschutzgerechte Lösungen in Sicht. Der durch das
Energiewirtschaftsgesetz vorgegebene Rahmen bedarf
noch der Konkretisierung durch eine Rechtsverordnung.
Die Energiewende ist eine große ökonomische und ökologische Herausforderung. Durch den Einsatz intelligenter
Messeinrichtungen (Smart Meter) wird sie auch zum Datenschutzthema. Aus den Verbrauchsdaten können Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Nutzer gezogen
werden. Deswegen setze ich mich für Lösungen ein, die
– ohne Abstriche an der Funktionalität – auch dem Recht
auf informationelle Selbstbestimmung der Nutzer Rechnung tragen.
Energiewirtschaftsgesetz
Zu den datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die der
Einsatz von Smart Metern für alle Beteiligten mit sich
bringt, habe ich bereits berichtet (vgl. 23. TB Nr. 5.1). Die
Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im
Juni 2011 war ein erster großer Schritt. Die Datenschutzregelungen im EnWG sehen eine enge Zweckbindung für
den Umgang mit sensiblen Verbrauchsdaten sowie verbindliche Standards für die Datensicherheit vor. Ich
konnte erreichen, dass § 21g EnWG einen abschließenden Katalog vorgibt, für welche Zwecke die Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zulässig ist. § 21g EnWG legt fest, welche Stellen zur Verwendung der Daten berechtigt sind und stellt klar, dass
datenschutzrechtliche Grundsätze wie Datenvermeidung
und Datensparsamkeit auch für den Umgang mit personenbezogenen Daten mit Hilfe intelligenter Messsysteme
gelten.
Das EnWG gibt jedoch nur die datenschutzrechtlichen
Rahmenbedingungen vor. Die konkrete Ausgestaltung ist
in einer Rechtsverordnung zu regeln. Ich hoffe, dass es
auch hier gelingen wird, datenschutzrechtliche Belange
angemessen zu berücksichtigen.
Drucksache 17/13000
Orientierungshilfe zum datenschutzgerechten Smart
Metering
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes
und der Länder hat im Juni 2012 eine Entschließung und
eine ergänzende Orientierungshilfe mit Hinweisen zum
datenschutzgerechten Smart Metering verabschiedet (vgl.
Kasten zu Nr. 10.1). Diese soll unter anderem dem
Gesetzgeber bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung
Hilfestellung geben. Die Orientierungshilfe gibt Empfehlungen zur datenschutzgerechten Konzeption von technischen Systemen für das Smart Metering. Anhand so genannter Use Cases (Anwendungsfälle) wird beschrieben,
wie die zentralen Forderungen des Datenschutzes nach
Zweckbindung, Datensparsamkeit und Erforderlichkeit in
der Praxis umgesetzt werden können.
Nicht nur in Deutschland wird über die Anforderungen an
den Datenschutz diskutiert, die bei der Einführung intelligenter Energienetze und -zähler zu beachten sind. Im
März 2012 hat die Europäische Kommission „Empfehlungen zu Vorbereitungen für die Einführung intelligenter
Messsysteme“ (Com(2012) 1342 final) herausgegeben.
Darin fordert sie, den Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch intelligente
Messsysteme in vollem Umfang zu gewährleisten. Daneben hat die Kommission das Mandat der von ihr Ende
2009 eingesetzten Task Force „Smart Grids“ verlängert.
Das Arbeitsprogramm der Expertengruppe 2 der Task
Force für das Jahr 2012 sieht unter anderem die Entwicklung eines Data Protection Impact Assessments (DPIA)
für Smart Grids vor – eine Datenschutzfolgenabschätzung
für intelligente Netze.
Die Artikel-29-Gruppe nimmt, vertreten durch die Kollegen aus Frankreich, dem Vereinigten Königreich sowie
dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, als Beobachter an den Sitzungen der Expertengruppe teil und
wird sich nach Fertigstellung der finalen Version des
DPIA dazu äußern. Die Stellungnahme wird die Technology Subgroup unter meiner Leitung erarbeiten (vgl.
hierzu Nr. 2.4.1.2).
K a s t e n z u N r. 1 0 . 1
Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 27. Juni 2012
Orientierungshilfe zum datenschutzgerechten Smart Metering
Intelligente Energienetze und -zähler sind ein zentraler Baustein zur Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung im Sinne einer ressourcenschonenden, umweltfreundlichen und effizienten Produktion, Verteilung und Nutzung
von Energie. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat eine Orientierungshilfe
beschlossen, die Empfehlungen zur datenschutzgerechten Konzeption von technischen Systemen für das Smart
Metering enthält. Kernstück der Orientierungshilfe ist die Beschreibung und datenschutzrechtliche Bewertung sog.
Use Cases, d. h. Anwendungsfälle, für die einzelnen Datenverarbeitungsprozesse beim Smart Metering unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzbedarfs der Daten.
BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012