Drucksache 18/7424
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
von höchstens sechs Monaten über Anordnungen nach § 8a Absatz 2 und 2a BVerfSchG. Dabei ist insbesondere
ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtsraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Die Länder, die von der in § 8b Absatz 10 BVerfSchG enthaltenen Ermächtigung Gebrauch gemacht haben, müssen nach Satz 1 der Vorschrift in Verbindung mit den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen
ebenfalls dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundes berichten.
Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet seinerseits dem Deutschen Bundestag nach § 8b Absatz 3 Satz 2
und Absatz 10 Satz 1, § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG, § 2a Satz 4, § 3 Satz 2 BNDG und § 4a Satz 1, § 5 MADG
jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen. Dabei
sind die Geheimhaltungsgrundsätze des § 10 Absatz 1 PKGrG zu beachten. Das Gremium hat auf dieser Grundlage
erstmals am 12. Mai 2003 einen Bericht für das Jahr 2002 und zuletzt am 8. Januar 2014 einen Bericht für das
Jahr 2013 (Bundestagsdrucksache 18/3709) vorgelegt. Der vorliegende Bericht setzt die jährliche Berichterstattung fort und enthält eine Darstellung der Entwicklung im Jahr 2014. Er beruht im Wesentlichen auf den Berichten
des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern für das 1. und 2. Halbjahr 2014.
Da der Berichtszeitraum 12 Monate umfasst, können die nachfolgend aufgeführten Auskunftsverlangen aus dem
Vorberichtszeitraum 2013 übernommen, im Berichtszeitraum 2014 neu begonnen und in diesem beendet oder verlängert worden sein. Die Gesamtzahl der Auskunftsverlangen beinhaltet also solche, die aus dem Vorberichtszeitraum 2013 in das Jahr 2014 übernommen wurden, und solche, die im ersten und zweiten Halbjahr 2014 neu begonnen wurden. Auskunftsverlangen, die vom ersten Halbjahr 2014 in das zweite Halbjahr 2014 übernommen wurden,
werden demgegenüber nur einmal berücksichtigt.
IV.
Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen
1.
Überblick
Im Jahr 2014 haben die bundesdeutschen Dienste insgesamt 72 Auskunftsverlangen, von denen 163 Personen
betroffen waren (118 Hauptbetroffene, 45 Nebenbetroffene) sowie 17 IMSI-Catcher-Einsätze mit 21 betroffenen
Personen (ausschließlich Hauptbetroffene) durchgeführt. Der überwiegende Teil entfiel auf Auskunftsverlangen
gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern. Schwerpunkt der Verfahren war der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich. Im Vergleich
zum Jahr 2013 (113 Maßnahmen) hat sich die Anzahl der Maßnahmen mithin um 24 reduziert. Die Gesamtzahl
der von den Maßnahmen betroffenen Personen ist von 219 im Jahr 2013 auf 184 im Berichtsjahr 2014 zurückgegangen.
Tabelle 1
Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze im Jahr 2014
BfV
BND
MAD
Summe
Luftfahrt
3
0
0
3
Finanzen
30
0
0
30
Telekommunikation/Teledienste
37
0
2
39
IMSI-Catcher
16
0
1
17
Summe
86
0
3
89