Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
VI.
– 11 –
Drucksache 18/7424
Beschwerden und Klageverfahren
Die G 10-Kommission prüft nach § 8b Absatz 2 Satz 3 BVerfSchG auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit
und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Dies gilt über den Verweis in § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG
auch für Einsätze des IMSI-Catchers. Ferner ist gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Im Jahr 2014 wurden keine Beschwerden zu durchgeführten Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätzen
erhoben. Es blieben sechs Klageverfahren aus dem Vorberichtszeitraum anhängig. Weitere Klageverfahren sind
im Jahr 2014 nicht hinzugekommen.
Berlin, 27. Januar 2016
Clemens Binninger
Vorsitzender