Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

VI.

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Drucksache 18/7424

Beschwerden und Klageverfahren

Die G 10-Kommission prüft nach § 8b Absatz 2 Satz 3 BVerfSchG auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit
und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Dies gilt über den Verweis in § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG
auch für Einsätze des IMSI-Catchers. Ferner ist gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Im Jahr 2014 wurden keine Beschwerden zu durchgeführten Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätzen
erhoben. Es blieben sechs Klageverfahren aus dem Vorberichtszeitraum anhängig. Weitere Klageverfahren sind
im Jahr 2014 nicht hinzugekommen.
Berlin, 27. Januar 2016

Clemens Binninger
Vorsitzender

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