Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
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Drucksache 15/4437
– Auskunftsrechte gegenüber Telekommunikationsdienstleistern und Teledienstleistern über Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten (§ 8 Abs. 8 BVerfSchG; § 10 Abs. 3 MADG; § 8
Abs. 3a BNDG);
über Arbeitsweise und Probleme des Dienstes berichten
lassen. Der Besuch diente auch dazu, sich einen Überblick über den aktuellen Stand und die Weiterentwicklung
im Bereich der neuen Technologien zu verschaffen.
– Einsatz technischer Mittel (so genannte IMSI-Catcher)
zur Ermittlung der Identität und des Standorts aktiv
geschalteter Mobiltelefone (§ 9 Abs. 4 BVerfSchG,
§ 5, 2. Halbsatz MADG).
V.
In diesem Bereich kommt dem Parlamentarischen Kontrollgremium aufgrund von § 8 Abs. 10 BVerfSchG auch
eine eigenständige Berichtspflicht zu. Zum Zweck der
Evaluierung des Maßnahmenkatalogs berichtet das Parlamentarische Kontrollgremium dem Deutschen Bundestag
jährlich sowie nach Ablauf von drei Jahren zusammenfassend seit Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes.
Auf dieser Grundlage sind im vorliegenden Berichtszeitraum die folgenden zwei Unterrichtungen des Deutschen
Bundestages durch das Parlamentarische Kontrollgremium erfolgt:
– Unterrichtung vom 12. Mai 2003 über den Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002: Bundestagsdrucksache 15/981
– Unterrichtung vom 16. Juni 2004 über den Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003: Bundestagsdrucksache 15/3391
Für das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich auch
im Bereich der neuen Befugnisse der Nachrichtendienste
in beiden Berichtszeiträumen der Eindruck bestätigt, dass
sich die Sicherheitsbehörden ihrer besonderen Verantwortung bei der Beantragung, Genehmigung und Durchführung jeder einzelnen Anordnung bewusst sind, ihre Tätigkeit gewissenhaft ausüben und die Beschränkungen der
Bürgerinnen und Bürger gerade auch auf diesem Gebiet
so gering wie möglich halten.
17.
Berichterstattung der Bundesregierung
über Auslandseinsätze des MAD
Weiterhin wurde das Parlamentarische Kontrollgremium
seit In-Kraft-Treten von § 14 Abs. 6 MADG zum
12. März 2004 regelmäßig durch die Bundesregierung
vor Beginn des jeweiligen Einsatzes über die Auslandseinsätze des MAD im Rahmen deutscher Einsatzkontingente unterrichtet. Ebenso erfolgte die unverzügliche
Unterrichtung über die anlässlich dieser Einsätze geschlossenen Vereinbarungen zwischen MAD und BND.
18.
Besuch beim Bundesnachrichtendienst
Das Kontrollgremium hat am 19. April 2004 den Bundesnachrichtendienst in Pullach besucht und sich vor Ort
Berlin, den 1. Dezember 2004
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Vorsitzender
Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern von
Kontrollgremien anderer Staaten
Der Wunsch nach einem Erfahrungsaustausch mit dem
Parlamentarischen Kontrollgremium seitens ausländischer Parlamentarier ist weiterhin sehr ausgeprägt. Zum
Teil handelte es sich um Gespräche mit Mitgliedern vergleichbarer Kontrollgremien, zum Teil handelt es sich um
solche mit einzelnen Abgeordneten oder auch Regierungsdelegationen mit der Aufgabe, entsprechende Gremien in ihren Ländern aufzubauen.
Das Interesse an einem Gedankenaustausch mit den
Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist
nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die deutschen
Regelungen für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste international ein hohes Ansehen genießen
und vielen, gerade jungen Demokratien als Vorbild
dienen. Gleichzeitig haben aber auch die Mitglieder des
Parlamentarischen Kontrollgremiums aus diesen Besprechungen wertvolle Hinweise für ihre Arbeit ziehen können.
Hervorzuheben sind dabei Treffen mit Mitgliedern der rumänischen, lettischen, estnischen, litauischen und der
tschechischen Kontrollgremien sowie des britischen Kontrollgremiums. Dabei haben sich die Mitglieder nicht nur
über die Durchführung der parlamentarischen Kontrolle,
sondern auch allgemein über die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
austauschen können.
Darüber hinaus haben die Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G10-Kommission vom
2. bis 3. Dezember 2003 an einer ersten Internationalen
Konferenz der Vorsitzenden der Kontrollgremien für die
Nachrichtendienste Europas in Rom teilgenommen, zu
der der Vorsitzende des Zweikammergremiums des Italienischen Parlaments für die Überwachung der Informations- und Sicherheitsdienste, Enzo Bianco, eingeladen
hatte. Gegenstand der Beratungen waren vor allem die
Rolle der Nachrichtendienste in der Folge der Terrorakte
vom 11. September 2001 in den USA und die Koordinierung der Kontrolle auf europäischer Ebene. Die Teilnehmer dieser Konferenz kamen überein, sich in Zukunft regelmäßig zum Gedankenaustausch zu treffen, nicht
zuletzt auch um sicherzustellen, dass mit verstärkten Eingriffsbefugnissen der Nachrichtendienste auch immer
eine entsprechende Ausweitung der Befugnisse der sie
kontrollierenden parlamentarischen Gremien einhergeht.