Drucksache 18/3708 (neu)
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Am 16. Januar 2014 setzte der Bundestag für die 18. Wahlperiode ein aus neun Mitgliedern bestehendes Parlamentarisches Kontrollgremium ein und wählte die Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger, Manfred
Grund, Stephan Mayer (Altötting), Armin Schuster (Weil am Rhein) (alle CDU/CSU), Gabriele Fograscher,
Michael Hartmann (Wackernheim), Burkhard Lischka (alle SPD), Dr. André Hahn (DIE LINKE.) und HansChristian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu dessen Mitgliedern. Das Parlamentarische Kontrollgremium konstituierte sich am selben Tage und bestimmte für das Jahr 2014 Clemens Binninger, MdB (CDU/CSU)
zu seinem Vorsitzenden und Dr. André Hahn, MdB (DIE LINKE.) zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Abgeordnete Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) hat am 4. Juli 2014 seinen Verzicht auf die Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium erklärt. Der Bundestag wählte am 9. Oktober 2014 den Abgeordneten Uli Grötsch (SPD) zu dessen Nachfolger.
b)
Ausübung der Kontrolle
Nach § 1 Absatz 1 PKGrG unterliegt die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des BfV, des MAD und
des BND der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium.
Das Bundesministerium des Innern (für das BfV), das Bundesministerium der Verteidigung (für den MAD) und
das Bundeskanzleramt (für den BND) unterrichten das Parlamentarische Kontrollgremium gemäß § 8b Absatz 3
Satz 1, § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG, § 2a Satz 4, § 3 Satz 2 BNDG und § 4a Satz 1, § 5 MADG im Abstand
von höchstens sechs Monaten über Anordnungen nach § 8a Absatz 2 und 2a BVerfSchG. Dabei ist insbesondere
ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtsraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Die Länder, die von der in § 8b Absatz 10 BVerfSchG enthaltenen Ermächtigung Gebrauch
gemacht haben, müssen nach Satz 1 der Vorschrift in Verbindung mit den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen ebenfalls dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundes berichten.
Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet seinerseits dem Deutschen Bundestag nach § 8b Absatz 3
Satz 2 und Absatz 10 Satz 1, § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG, § 2a Satz 4, § 3 Satz 2 BNDG und § 4a Satz 1,
§ 5 MADG jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen. Dabei sind die Geheimhaltungsgrundsätze des § 10 Absatz 1 PKGrG zu beachten. Das Gremium hat
auf dieser Grundlage erstmals am 12. Mai 2003 einen Bericht für das Jahr 2002 und zuletzt am 19. Dezember
2013 einen Bericht für das Jahr 2012 (Bundestagsdrucksache 18/216) vorgelegt. Der vorliegende Bericht setzt
die jährliche Berichterstattung fort und enthält eine Darstellung der Entwicklung im Jahr 2013. Er beruht im
Wesentlichen auf den Berichten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern für das 1. und
2. Halbjahr 2013.
Da der Berichtszeitraum 12 Monate umfasst, können die nachfolgend aufgeführten Auskunftsverlangen aus dem
Vorberichtszeitraum 2012 übernommen, im Berichtszeitraum 2013 neu begonnen und in diesem beendet oder
verlängert worden sein. Die Gesamtzahl der Auskunftsverlangen beinhaltet also solche, die aus dem Vorberichtszeitraum 2012 in das Jahr 2013 übernommen wurden, und solche, die im ersten und zweiten Halbjahr 2013 neu
begonnen wurden. Auskunftsverlangen, die vom ersten Halbjahr 2013 in das zweite Halbjahr 2013 übernommen
wurden, werden demgegenüber nur einmal berücksichtigt.
IV.
Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen
1.
Überblick
Im Jahr 2013 haben die bundesdeutschen Dienste insgesamt 87 Auskunftsverlangen, von denen 190 Personen
betroffen waren (112 Hauptbetroffene, 78 Nebenbetroffene) sowie 26 IMSI-Catcher-Einsätze mit 29 betroffenen Personen (ausschließlich Hauptbetroffene) durchgeführt. Der überwiegende Teil entfiel auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern.
Schwerpunkt der Verfahren war der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich. Im
Vergleich zum Jahr 2012 (87 Maßnahmen) hat sich die Anzahl der Maßnahmen mithin um 26 erhöht. Die
Gesamtzahl der von den Maßnahmen betroffenen Personen ist von 176 im Jahr 2012 auf 219 im Berichtsjahr
2013 angestiegen.