Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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1.
Genehmigung durch die G 10-Kommission
a)
Zusammensetzung
Drucksache 18/3708 (neu)
Die G 10-Kommission tritt gemäß § 15 Absatz 4 Satz 1 G 10 mindestens einmal im Monat zusammen. Ihre
Mitglieder sind nach § 15 Absatz 1 Satz 3 G 10 in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Die Kommission besteht nach § 15 Absatz 1 Satz 1 G 10 aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung
zum Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen mit Rede- und Fragerecht teilnehmen können. Die Mitglieder der Kommission nehmen ein öffentliches
Ehrenamt wahr und werden gemäß § 15 Absatz 1 Satz 4 G 10 vom Parlamentarischen Kontrollgremium nach
Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit der Maßgabe
bestellt, dass ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei
Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet.
Das Parlamentarische Kontrollgremium der 17. Wahlperiode bestellte am 27. Januar 2010 Dr. Hans de With
(Vorsitzender), Erwin Marschewski (Stellvertretender Vorsitzender), Rainer Funke und Ulrich Maurer als ordentliche sowie Dr. Bertold Huber, Rudolf Kraus, Volker Neumann und Hartfrid Wolff als stellvertretende
Mitglieder der G 10-Kommission. Diese Zusammensetzung hatte die Kommission auch im Berichtsjahr 2013.
Am 16. Januar 2014 bestellte das Parlamentarische Kontrollgremium der 18. Wahlperiode Andreas Schmidt
(Vorsitzender), Dr. Bertold Huber (Stellvertretender Vorsitzender), Frank Hofmann und Ulrich Maurer als ordentliche sowie Dr. Wolfgang Götzer, Michael Hartmann (Wackernheim), MdB und Halina Wawzyniak, MdB
als stellvertretende Mitglieder der G 10-Kommission der 18. Wahlperiode. Wolfgang Wieland wurde am
12. März 2014 als weiteres stellvertretendes Mitglied des Gremiums bestellt. Der Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann (Wackernheim) hat am 4. Juli 2014 seinen Verzicht auf die Mitgliedschaft in der G 10-Kommission erklärt.
b)
Genehmigungsverfahren
Gemäß § 8b Absatz 2 Satz 3, § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG, § 2a Satz 4, § 3 Satz 2 BNDG sowie § 4a Satz 1
und § 5 MADG prüft die G 10-Kommission von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit
und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich dabei
auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach § 8a Absatz 2 und 2a erlangten personenbezogenen Daten (§ 8b Absatz 2 Satz 4 BVerfSchG). Entscheidungen über Auskünfte, welche die G 10-Kommission
für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, sind unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem
Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen (§ 8b Absatz 2 Satz 5 und 6 BVerfSchG).
Das Bundesministerium des Innern (für das BfV), das Bundeskanzleramt (für den BND) und das Bundesministerium der Verteidigung (für den MAD) unterrichten die G 10-Kommission hierzu monatlich über Anordnungen
nach § 8a Absatz 2 und 2a sowie § 9 Absatz 4 BVerfSchG vor deren Vollzug. Nur bei Gefahr im Verzug kann
der Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission angeordnet werden
(§ 8b Absatz 2 Satz 1 und 2 BVerfSchG).
2.
Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium
a)
Zusammensetzung
Nach § 2 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des
Bundes (Kontrollgremiumgesetz – PKGrG) wählt der Deutsche Bundestag zu Beginn jeder Wahlperiode die
Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte. Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die
Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint.
Im Berichtsjahr 2013 war Thomas Oppermann, MdB (SPD) Vorsitzender und Michael Grosse-Brömer, MdB
(CDU/CSU) stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Weitere vom Bundestag
gewählte Mitglieder des Gremiums waren die Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger, Manfred Grund,
Dr. Hans-Peter Uhl (alle CDU/CSU), Michael Hartmann (Wackernheim), Fritz Rudolf Körper (beide SPD),
Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (beide FDP), Steffen Bockhahn (DIE LINKE.) und Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).