Drucksache 19/163

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Im ersten Halbjahr 2016 wurden vom BfV insgesamt 432 G 10-Meldungen gemäß § 4 Absatz 4 G 10 an inländische Behörden innerhalb und außerhalb des Verfassungsschutzverbundes sowie an Nachrichtendienste
33 ausländischer Staaten übermittelt. Im zweiten Halbjahr 2016 handelte es sich um 542 G 10-Meldungen, die
an inländische Behörden innerhalb und außerhalb des Verfassungsschutzverbundes und an Nachrichtendienste
von 39 ausländischen Staaten übermittelt wurden. Der MAD übermittelte im ersten Halbjahr 2016 eine G 10Meldung nach § 4 Absatz 4 G 10 ausschließlich an inländische Behörden und keine im zweiten Halbjahr 2016.
Vom BND wurden im ersten Halbjahr 2016 lediglich eine G 10-Meldung und im zweiten Halbjahr 2016 drei
G 10-Meldungen nach § 4 Absatz 4 G 10 ausschließlich an inländische Behörden übermittelt.
Berlin, 29. November 2017
Clemens Binninger
Vorsitzender

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