Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

–3–

1.

Genehmigung durch die G 10-Kommission

a)

Zusammensetzung

Drucksache 19/1280

Die G 10-Kommission tritt gemäß § 15 Absatz 4 Satz 1 G 10 mindestens einmal im Monat zusammen. Ihre
Mitglieder sind nach § 15 Absatz 1 Satz 3 G 10 in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Die Kommission besteht nach § 15 Absatz 1 Satz 1 G 10 aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung
zum Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen mit Rede- und Fragerecht teilnehmen können. Die Mitglieder der Kommission nehmen ein öffentliches
Ehrenamt wahr und werden gemäß § 15 Absatz 1 Satz 4 G 10 vom Parlamentarischen Kontrollgremium nach
Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit der Maßgabe
bestellt, dass ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei
Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet.
Das Parlamentarische Kontrollgremium der 18. Wahlperiode bestellte am 16. Januar 2014 Andreas Schmidt
(Vorsitzender), Dr. Bertold Huber (Stellvertretender Vorsitzender), Frank Hofmann und Ulrich Maurer als
ordentliche sowie Dr. Wolfgang Götzer, Michael Hartmann (Wackernheim), MdB (SPD) und Halina Wawzyniak, MdB (DIE LINKE.) als stellvertretende Mitglieder der G 10-Kommission der 18. Wahlperiode. Wolfgang Wieland wurde am 12. März 2014 als weiteres stellvertretendes Mitglied des Gremiums bestellt. Der
Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann (Wackernheim) erklärte am 4. Juli 2014 seinen Verzicht auf die
Mitgliedschaft in der G 10-Kommission. Das Parlamentarische Kontrollgremium bestellte am 17. Dezember
2014 den Abgeordneten Burkhard Lischka (SPD) zu seinem Nachfolger. Dieser stellte im Verlauf des Jahres
2015 sein Amt zur Verfügung und in der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 2. Dezember
2015 wurde an seiner Stelle Hans-Joachim Hacker bestellt.
b)

Genehmigungsverfahren

Gemäß § 8b Absatz 2 Satz 3, § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG, § 2a Satz 4, § 3 Satz 2 BNDG sowie § 4a Satz 1
und § 5 MADG prüft die G 10-Kommission von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit
und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich dabei
auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach § 8a Absatz 2 und 2a erlangten personenbezogenen Daten (§ 8b Absatz 2 Satz 4 BVerfSchG). Entscheidungen über Auskünfte, welche die G 10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, sind unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem
Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen (§ 8b Absatz 2 Satz 5 und 6
BVerfSchG).
Das Bundesministerium des Innern (für das BfV), das Bundeskanzleramt (für den BND) und das Bundesministerium der Verteidigung (für den MAD) unterrichten die G 10-Kommission hierzu monatlich über Anordnungen nach § 8a Absatz 2 und 2a sowie § 9 Absatz 4 BVerfSchG vor deren Vollzug. Nur bei Gefahr im Verzug
kann der Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission angeordnet werden (§ 8b Absatz 2 Satz 1 und 2 BVerfSchG).
2.

Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium

a)

Zusammensetzung

Nach § 2 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des
Bundes (Kontrollgremiumgesetz – PKGrG) wählt der Deutsche Bundestag zu Beginn jeder Wahlperiode die
Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte. Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die
Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint.
Am 16. Januar 2014 setzte der Bundestag für die 18. Wahlperiode ein aus neun Mitgliedern bestehendes Parlamentarisches Kontrollgremium ein und wählte die Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger, Manfred
Grund, Stephan Mayer (Altötting), Armin Schuster (Weil am Rhein) (alle CDU/CSU), Gabriele Fograscher,
Michael Hartmann (Wackernheim), Burkhard Lischka (alle SPD), Dr. André Hahn (DIE LINKE.) und HansChristian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu dessen Mitgliedern. Das Parlamentarische Kontrollgremium konstituierte sich am selben Tage. Der Abgeordnete Michael Hartmann (Wackernheim) hat am 4. Juli
2014 seinen Verzicht auf die Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium erklärt. Der Bundestag
wählte am 9. Oktober 2014 den Abgeordneten Uli Grötsch (SPD) zu dessen Nachfolger.

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