Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

VI.

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Drucksache 19/1280

Beschwerden und Klageverfahren

Die G 10-Kommission prüft nach § 8b Absatz 2 Satz 3 BVerfSchG auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Dies gilt über den Verweis in § 9 Absatz 4 Satz 7
BVerfSchG auch für Einsätze des IMSI-Catchers. Ferner ist gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 der Verwaltungs-gerichtsordnung (VwGO) der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Im Jahr 2016 wurden keine Beschwerden zu durchgeführten Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätzen
erhoben. Es blieben vier Klageverfahren aus dem Vorberichtszeitraum anhängig. Zwei Verfahren wurden zurückgenommen, eines wurde eingestellt und das verbleibende abgewiesen. Am Ende des Berichtsjahres waren
somit keine Klageverfahren anhängig.
Berlin, 14. März 2018
Armin Schuster
Vorsitzender

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