Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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Einführung
In die Diskussion um den Datenschutz ist in der letzten
Zeit Bewegung gekommen, so sehr, dass die aktuelle
Lage des Datenschutzes in Deutschland nachfolgend in
einem eigenen Kapitel dargestellt wird. An dieser Stelle
möchte ich auf den Punkt bringen, worum es im Kern
geht: Datenschutz ist kein Selbstzweck. Vielmehr geht es
um die Sicherung und Verwirklichung eines Grundrechts,
das unmittelbar aus der Menschenwürde und der freien
Entfaltung der Persönlichkeit folgt. Der Staat hat dies
nicht nur im Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern zu beachten, sondern er muss in seiner Rechtsordnung insgesamt gewährleisten, dass dieses Grundrecht
zur Geltung kommt. Der Datenschutz gehört zu den
Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung und muss insbesondere bei der Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft gewährleistet sein. Die heftigen Debatten um
die geplanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes für den nicht-öffentlichen Bereich lassen Zweifel zu,
ob dies überall verstanden worden ist. Personenbezogene
Daten von Menschen sind zunächst einmal Teil ihrer Persönlichkeit und nicht ein neuer Rohstoff für die Wirtschaft, bei dem sich jeder nach seinen eigenen Vorstellungen bedienen kann. Dies gilt auch in der schwierigen
wirtschaftlichen Lage, in der wir uns derzeit befinden.
Mit Sorge beobachte ich deshalb Diskussionsbeiträge, die
das Eintreten für mehr und besseren Datenschutz in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten für völlig unangemessen halten. Datenschutz ist kein Luxus, den man sich
nur in guten Zeiten leisten kann; er ist Teil unserer Menschenwürde und von nachhaltiger Bedeutung für die Informationsgesellschaft der Zukunft – gerade auch in Krisenzeiten.

Drucksache 16/12600

Auch in den letzten beiden Jahren bin ich in meiner Arbeit auf vielfältige Weise unterstützt worden. Mein Dank
gilt deswegen den Abgeordneten des Deutschen Bundestages aller Fraktionen, aber auch allen anderen Vertretern
öffentlicher und privater Stellen, die Interesse am Datenschutz und meiner Arbeit gezeigt, meinen Rat eingeholt
und in sonstiger Weise meine Tätigkeit gefördert haben.
Aber auch dort, wo Meinungsgegensätze und unterschiedliche Positionen bestehen, bin ich auf Respekt für
meine Aufgaben und meine Auffassungen gestoßen.
Auch dafür danke ich.
Insbesondere möchte ich an dieser Stelle meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, ohne deren unermüdlichen Einsatz weit über das geschuldete Maß hinaus
meine Arbeit in dieser Form nicht möglich gewesen wäre.
In meinem letzten Tätigkeitsbericht hatte ich betont, die
Grenzen der Belastbarkeit seien erreicht. In den letzten
beiden Jahren wurden sie zum Teil überschritten. Ursache
hierfür waren neben zahlreichen großen Gesetzesprojekten mit datenschutzrechtlichem Inhalt oder von datenschutzrechtlicher Relevanz die sich häufenden Datenschutzskandale, die selbst dort, wo meine unmittelbare
Zuständigkeit nicht gegeben war, zu erheblicher Mehrarbeit geführt haben, erst recht aber natürlich dort, wo
meine Aufgaben unmittelbar betroffen waren. Schließlich
ist die Zahl der Eingaben erneut deutlich gestiegen und
hat sich seit dem Jahr 2000 fast verdreifacht.
Ohne deutliche Personalverstärkung wird die Arbeit in
der Zukunft nicht mit gleicher Intensität und Qualität fortgesetzt werden können.
Peter Schaar

BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008

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