Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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Drucksache 16/12600

unter

matik befasst hatten, wurde das Thema anschließend
noch in einer Podiumsdiskussion mit Teilnehmern aus
den Bereichen Medien, Personalwirtschaft, InternetDienste und Datenschutzkontrolle behandelt.

Zahlreiche Aktivitäten anlässlich des vom Europarat im
Jahr 2007 ausgerufenen Europäischen Datenschutztages

Bei Redaktionsschluss waren die Planungen für die Gestaltung des Dritten Europäischen Datenschutztages am
28. Januar 2009 in vollem Gange. Als amtierender Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des
Bundes und der Länder habe ich eine gemeinsame zentrale Veranstaltung in Berlin vorbereitet, in deren Mittelpunkt die Bedeutung des Beschäftigtendatenschutzes unter dem Titel: „Die ideale Angestellte, der genormte
Arbeitnehmer. Wie viel darf mein Arbeitgeber über mich
wissen?“ steht.

sind zudem über meinen
www.bfdi.bund.de abrufbar.
15.2

Internet-Auftritt

Europäischer Datenschutztag

Der Europarat hat im Jahr 2007 den Ersten Europäischen
Datenschutztag ausgerufen. Dieser Tag soll dazu beitragen, das Bewusstsein für den Datenschutz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Europa zu erhöhen. Der Europäische Datenschutztag findet jährlich am 28. Januar statt,
weil an diesem Datum im Jahr 1981 die Europaratskonvention 108 zum Datenschutz erstmals unterzeichnet
wurde. Alle mit dem Datenschutz befassten Stellen in
Europa sind aufgerufen, sich durch Aktionen an diesem
Tag zu beteiligen und die im Interesse des Schutzes der
Privatsphäre notwendigen Grenzen darzustellen.
Aus Anlass des Ersten Europäischen Datenschutztages
haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der
Länder neben eigenen dezentralen Aktionen am 29. Januar 2007 in Berlin gemeinsam eine zentrale Veranstaltung durchgeführt. Mit Blick darauf, dass die Innere Sicherheit zu diesem Zeitpunkt ganz oben auf der politischen Agenda stand, lautete das Thema der Veranstaltung
„Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit – Wie
schützt der Staat die Freiheit?“. Die Veranstaltung sollte
die Gefahren ausufernder Datenverarbeitungen zu Sicherheitszwecken beleuchten und an die Verantwortlichen in
der Politik appellieren, die Balance zwischen Freiheit und
Sicherheit nicht noch stärker aus dem Gleichgewicht geraten zu lassen. Nachdem zunächst Bundesinnenminister
Dr. Schäuble und Professor Dr. Simitis in Eingangsreferaten ihre unterschiedlichen Standpunkte vorgetragen hatten, ging es in der anschließenden Podiumsdiskussion um
die Frage, ob angesichts immer neuer Überwachungsinstrumente die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger
durch den Staat noch ausreichend geschützt sind.
Beim Zweiten Europäischen Datenschutztag im
Jahr 2008 hatte sich die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf das Schwerpunktthema Datenschutz im Leben von Schülern und Jugendlichen verständigt. Unter dem Motto „Datenschutz
macht Schule“ fanden bundesweit dezentrale Veranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern von unterschiedlichen Bildungseinrichtungen statt. Die dabei angesprochenen Themen reichten vom Datenschutz in sozialen
Netzwerken, Datenschutz in der Telekommunikation bis
zu datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit
Bewerbungsverfahren.
Ich selbst habe zusammen mit dem Berliner Beauftragten
für
Datenschutz
und
Informationsfreiheit
am
28. Januar 2008 eine Veranstaltung in der Robert-JungkOberschule in Berlin zum Thema „Web 2.0 – Datenschutz 2.0“ durchgeführt. Dabei sollte vor allem Schülerinnen und Schülern, aber auch der interessierten Öffentlichkeit die wachsende Bedeutung des Datenschutzes im
Zusammenhang mit sozialen Netzwerken verdeutlicht
werden. Nachdem sich die Schülerinnen und Schüler zunächst in verschiedenen Arbeitsgruppen mit der Proble-

15.3

25 Jahre Volkszählungsurteil

Auch 25 Jahre nach seiner Verkündung ist das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts immer noch
aktuell.
Am 15. Dezember 2008 jährte sich die Verkündung des
so genannten Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts zum 25. Mal. Mit dieser bedeutenden Entscheidung wurde das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde erstmals
höchstrichterlich als Verfassungsrecht anerkannt und damit ein Meilenstein für den Datenschutz gesetzt. Das Urteil stellte den mit Abstand wichtigsten Beitrag der Rechtsprechung zum Datenschutz in Deutschland dar.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
erinnerten mit einer gemeinsamen Veranstaltung an die
25. Wiederkehr der Geburtsstunde des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Zusammen mit den Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz als Mitorganisatoren hatte ich für den
15. Dezember 2008 zu der Festveranstaltung „25 Jahre
Volkszählungsurteil/Datenschutz – Durchstarten in die
Zukunft“ in den Bürgersaal des Karlsruher Rathauses eingeladen. Neben einem Rückblick auf die letzten 25 Jahre
sollte auch die Zukunft des Datenschutzes diskutiert werden. Nahezu 200 Gäste waren der Einladung gefolgt und
hörten mit großem Interesse den Festvortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Professor
Dr. Papier (s. Kasten zu Nr. 15.3 mit einigen Kernaussagen aus seiner Rede). Als Zeitzeugen kamen der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Professor Dr. Benda, der persönlich als Vorsitzender des
1. Senats am Volkszählungsurteil mitgewirkt hatte, und
Herr Professor Dr. Simitis als renommierter Datenschutzexperte und damaliger Hessischer Datenschutzbeauftragter zu Wort. Das Veranstaltungsprogramm sah ferner eine
Podiumsdiskussion vor, an der Vertreter aus den Bereichen Politik, Wissenschaft und Gesellschaft, aber auch einer nichtstaatlichen Organisation beteiligt waren. Neben
einer Retrospektive, die auch die Bürgerrechtsbewegung
in der ehemaligen DDR und das Aufgreifen des Volkszählungsurteils in den neuen Bundesländern umfasste,
wurden in der Diskussionsrunde vor allem die Perspektiven für den Datenschutz beleuchtet.

BfDI 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008

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