Drucksache 18/11227 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der MAD übermittelte im Berichtszeitraum insgesamt 21 G 10-Meldungen nach § 4 Absatz 4 G 10 ausschließlich an inländische Behörden. Vom BND wurde im Berichtszeitraum lediglich eine G 10-Meldung nach § 4 Absatz 4 G 10 an einen ausländischen Nachrichtendienst übermittelt. Berlin, den 15. Februar 2017 Clemens Binninger Vorsitzender