Drucksache 18/11227

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der MAD übermittelte im Berichtszeitraum insgesamt 21 G 10-Meldungen nach § 4 Absatz 4 G 10 ausschließlich an inländische Behörden. Vom BND wurde im Berichtszeitraum lediglich eine G 10-Meldung nach § 4
Absatz 4 G 10 an einen ausländischen Nachrichtendienst übermittelt.
Berlin, den 15. Februar 2017
Clemens Binninger
Vorsitzender

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