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kenntnisse des BKA oder einer anderen Landespolizei
vorliegen, die eine weitere Speicherung rechtfertigen.
Ansonsten ist es nicht erforderlich diese Daten bei der
Zentralstelle BKA weiter vorzuhalten.
Zwar räumt das BKA ein, erkennungsdienstliche Daten
nicht weiter aufbewahren zu wollen, wenn die zugrunde
liegenden Erkenntnisse bei der datenerhebenden Stelle
gelöscht worden sind. Die dargestellte Verfahrenspraxis
gewährleistet dies jedoch nicht. Um eine rechtzeitige Löschung der Daten sicherzustellen, muss die erhebende
Stelle dies bei Eintritt des dortigen Löschdatums unmittelbar veranlassen können. Sollte das BKA daran festhalten – wofür ich keine Rechtsgrundlage sehe – eine eigene
Aussonderungsprüffrist zu vergeben, muss zumindest
technisch sichergestellt werden, dass die betreffenden Daten dem BKA zur Aussonderungsprüfung angeboten werden, wenn der letzte „Mitbesitzer“ seinen „Mitbesitz“ daran aufgegeben hat. Dies ist nach Mitteilung des BKA
derzeit nicht der Fall. Der Datensatz erscheint erst zur
Aussonderungsprüfung, wenn die vom BKA vergebene
Aussonderungsprüffrist eintritt.
Ein stets aktueller Bestand erkennungsdienstlicher Daten
im BKA ist gerade für den zunehmenden polizeilichen Informationsaustausch mit den anderen Staaten der Europäischen Union von großer Bedeutung. So räumen sich die
Unterzeichnerstaaten des „Prümer Vertrages“ (Nr. 3.2.2)
einen beschränkten automatisierten Zugriff auf die jeweiligen Sammlungen erkennungsdienstlicher Daten ein.
Dass auf diese Weise erkennungsdienstliche Daten, die
nicht länger für die Aufgabenerfüllung der Polizeien des
Bundes und der Länder erforderlich sind und damit längst
hätten gelöscht werden müssen, europaweite Verbreitung
finden, ist nicht hinnehmbar.
Ich bin weiterhin mit dem BKA im Gespräch, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung erkennungsdienstlicher
Daten zu erreichen.
5.2.4.2 Pilotprojekt Fast Identification
Vor Inbetriebnahme eines Systems zur schnellen automatisierten Erfassung und Auswertung von Fingerabdrücken müssen die damit verbundenen Datenschutzfragen
geklärt werden.
Das BKA hat im Frühjahr 2005 das Pilotprojekt „Fast
Identification“ gestartet. Dabei handelt es sich um ein
mobiles daktyloskopisches System, das es der Polizei ermöglicht, Personen schnell und überall zu identifizieren.
Hierbei werden lediglich zwei Finger optoelektronisch erfasst. Sie werden dann mit einem auf dem mobilen Terminal abgespeicherten Fingerabdruck-Datenbestand oder
über Funk mit dem zentralen „Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System“ (AFIS) im BKA verglichen. Ziel ist u. a. eine signifikante Verkürzung des Verfahrens.
An dem Projekt waren neben dem BKA, der Bundespolizeidirektion und dem Bundespolizeiamt Frankfurt/Flughafen weitere Polizeibehörden aus den Ländern Bayern,
BfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006
Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz beteiligt. Der Einsatz der mobilen Endgeräte soll eine effektive Vorfeldkontrolle sowie das rasche Herausfiltern bekannter Gewalttäter ermöglichen. Die Fußball-WM 2006
bot dafür ein aus polizeilicher Sicht besonders geeignetes
Szenario. Dabei waren Scanner über ein Netzwerk mit
dem zentralen AFIS-System des BKA verbunden und
machten damit eine Recherche im Gesamtdatenbestand
möglich.
Mit Hilfe dieser Feldversuche wurden Informationen zur
Handhabung, Zuverlässigkeit und Robustheit der Geräte,
zur Stabilität und Kapazität der Netz-Verbindungen, zum
Antwort-Zeit-Verhalten des lokalen und Zentralbestandes, zur Treffergenauigkeit sowie zu den im Display benötigten Angaben gesammelt. Dabei sollte unter Echteinsatz-Bedingungen getestet werden, ob sich diese für
Deutschland neue Technologie bewährt.
Mein besonderer Augenmerk galt der Datenübermittlung
von den mobilen Terminals zu der Datei „AFIS“ im
BKA, aber auch der Sicherheit der mobilen Systeme vor
Ort. Weder dürfen unberechtigte Zugriffe, noch Fehlübermittlungen erfolgen können; schließlich muss eine hohe
Treffergenauigkeit sichergestellt sein.
Im Abschlussbericht vom Dezember 2006, der kurz vor
Redaktionsschluss einging, hat das BKA die Ergebnisse
der einzelnen Pilotprojekte ausgewertet. Danach hat sich
das Projekt aus polizeilicher Sicht hervorragend bewährt.
Die Technik wird als sicher, zuverlässig und störungsarm
bezeichnet. Die Fehlerquote liege in einer vernachlässigbaren Größenordnung, wobei die Ursachen fast ausschließlich auf falsche Bedienung oder schlechte Qualität
zurückzuführen seien. Die genutzte Technik bedeute einen spürbaren Sicherheitsgewinn für die Anwender und
eine geringere Beeinträchtigung der überprüften Personen. Den Bundesländern wird die Einführung des
Fast-Identification-Verfahrens empfohlen.
Leider enthält der Bericht keine Aussage zu der Frage, ob
im Bereich des Bundes diese Technik künftig dauernd
zum Einsatz kommen soll. Auch fehlen aussagekräftige
Feststellungen zu möglichen Beeinträchtigungen von
Bürgerrechten. Hierzu strebe ich mit dem BMI eine Klärung an, bevor die neue Technik in den Regelbetrieb
übernommen wird. Bedeutsam erscheinen mir insbesondere die Fragen, bei welcher Gelegenheit das neue System zum Einsatz kommen soll und wie der betroffene
Personenkreis abgegrenzt wird. Auf keinen Fall wäre es
hinzunehmen, dass allein wegen der verbesserten technischen Abgleichsmöglichkeiten der Umfang verdachtsloser Personenkontrollen ausgeweitet würde. Außerdem ist
zu gewährleisten, dass die Personalien und Fingerabdruckdaten von kontrollierten Personen im Nichttrefferfall gelöscht werden. Zudem wird wegen Fehlbedienungen während der Pilotphase eine verbesserte
Systemschulung für die Anwender notwendig sein. Die
Aufnahme des Wirkbetriebs mit Fast-Identification-Verfahren ist nur hinnehmbar, wenn diese Technik mindestens ebenso sicher zu handhaben ist wie das herkömmliche daktyloskopische Verfahren.