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(z. B. Bankinformationen) in Datenbanken gespeichert.
Hier sind angemessene Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Daten zu treffen. Grundsätzlich gilt für den Einsatz biometrischer Erkennungssysteme, dass sie im Regelfall einwilligungsbedürftig
sind. Ob bei Betriebsvereinbarungen die Zustimmung
über die Mitarbeitervertretung ausreichend ist, ist im jeweiligen Einzelfall zu klären. In jedem Fall müssen die
Anwender über das technische Verfahren, die verfolgten
Zwecke, die Datenschutzbestimmungen und über die Risiken der Anwendung aufgeklärt werden.
Hohe Erkennungsraten sind derzeit überwiegend nur unter Laborbedingungen zu erreichen. Eine hundertprozentige Erkennungssicherheit wird es bei biometrischen Systemen auch in Zukunft nicht geben. Biometrische
Massenanwendungen können den Komfort und die Bequemlichkeit für den Nutzer allerdings verbessern. Sicherheit und der Datenschutz müssen dabei aber Schritt
halten. Dies kann nur durch zusätzliche technische und
organisatorische Maßnahmen erreicht werden.
4.5.1

Technik

Biometrie hält Einzug in viele Bereiche unseres Lebens.
Von der Kontrolle im Reiseverkehr bis hin zur Identifikation beim Bezahlsystem im Supermarkt. Ob die Technik
dabei eine sichere Identifizierung gewährleistet, wie häufig versprochen wird, bleibt zweifelhaft. Bezogen auf
Fingerabdruck- und Gesichtserkennung sind allerdings
Fortschritte bei der Überwindungssicherheit und der Erkennungsleistung zu verzeichnen. So ist bei den auf dem
Markt erhältlichen Fingerabdrucksystemen die Erkennungsleistung (bei einer entsprechenden Merkmalsausprägung der zu verifizierenden Person) als gut zu bewerten. Der große Schwachpunkt ist jedoch die
Überwindbarkeit der Lesegeräte. Es ist nach wie vor relativ einfach, an den Fingerabdruck einer anderen Person
zu gelangen und mit der Kopie des Fingerabdrucks einen
Identitätsbetrug zu begehen. Die Kopie des Fingers kann
bereits mit einfachen Mitteln hergestellt werden (Stichwort: „Silikonfinger“). Selbst Erkennungssysteme mit einer so genannten „Lebenderkennung“ bieten nur einen
bedingten Schutz. Derzeit werden für die Lebenderkennung verschiedene Systeme, z. B. Ultraschall Fingerabdruckmessverfahren oder Messungen, bei denen die
Feuchtigkeit (Schweiß) mit in die Erkennung einbezogen
wird, getestet. Diese Systeme versprechen eine höhere Sicherheit gegen Manipulation. Ob derartige Fingerabdrucklesegeräte auch bei Massenanwendungen zum Einsatz kommen werden, bleibt angesichts der höheren
Kosten abzuwarten.
Bei der Gesichtserkennung wird derzeit überwiegend
zweidimensionale Messtechnik eingesetzt, d. h. es wird
zum Vergleich der Gesichtsdaten jeweils ein Bild (Foto)
erzeugt, und bestimmte Gesichtsmerkmale aus den vorliegenden Bildinformationen werden miteinander verglichen. Die Erkennungsleistung dieses Verfahrens ist von
vielen äußeren Störfaktoren abhängig und daher – wenn
diese Störfaktoren nicht gering gehalten werden können –
eher als nicht sicher zu bewerten. Auf die Fehlerrate wirBfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006

ken sich insbesondere die Qualität des Referenzbildes,
die Beleuchtung und die Kopfhaltung, aber auch Alterungsprozess und chirurgische Veränderung der Person
aus. Eine erhebliche Verbesserung der Erkennungsleistung wird von der Einführung der dreidimensionalen Gesichtserkennung erwartet. Hierbei wird von dem Gesicht
ein 3D-Model (Relief) aufgenommen. Der Vergleichsprozess erfolgt auf Basis der umgerechneten Gesichtscharakteristika. Bei der 3D-Methode werden Störeinflüsse wie
Kopfhaltung, Beleuchtungsprobleme, ungünstiger Kamerawinkel, Entfernung der Kamera zum aufgenommenen
Gesicht oder Kopfrotation minimiert, da der Rechner die
aktuell aufgenommenen Daten auf den Basisdatensatz zurückrechnet und dann den Vergleich vornimmt. Eine Einsatzmöglichkeit der 3D-Technologie ist die Identifizierung von Personen bei der Zutrittskontrolle und die
Videoüberwachung von Industrieanlagen oder Flughäfen.
Auch wird im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung über
Einsatzszenarien nachgedacht, bei denen jedoch erhebliche datenschutzrechtliche Fragen offen sind.
Die Europäische Union (EU) hat ein Projekt in Auftrag
gegeben, das auf die eindeutige Identifikation von Personen mit Hilfe dreidimensionaler Gesichtserkennung zielt.
Das Vorhaben trägt den Namen „3Dface“ und soll bis
Ende März 2009 laufen. Ziel ist es, mit Hilfe der
3D-Technologie Flughäfen sicherer zu machen, Grenzkontrollen zu automatisieren und die Abfertigung von
Passagieren zu beschleunigen. Zu diesem Zweck wird die
3D-Gesichtserkennung auch mit Oberflächen- und Texturbestimmung verknüpft. Ein umfassendes Projekt, in
dem nicht nur Fragen der Betriebs- und Fälschungssicherheit, sondern auch Probleme des Persönlichkeitsschutzes
untersucht werden.
4.5.2

Automatisierte Grenzkontrolle

Das von der Bundespolizei betriebene Pilotprojekt zur automatisierten und biometriegestützten Grenzkontrolle auf
Iriserkennungsbasis am Flughafen Frankfurt/Main, über
das ich in meinem 20. TB (Nr. 5.3.5) berichtet hatte,
wurde mehrfach verlängert und soll nach Mitteilung des
BMI nun im August 2007 beendet werden.
In diesem Zusammenhang habe ich darauf hingewiesen,
dass ich der Speicherung der von den Teilnehmern erhobenen personenbezogenen Daten sowie der Merkmale ihrer Augeniris in einer von der Bundespolizei geführten
Datenbank nur im Hinblick auf den Testcharakter des
Verfahrens zugestimmt hatte. Gemäß § 4 Abs. 4 Passgesetz bzw. § 1 Abs. 5 des Gesetzes über Personalausweise
ist das Speichern biometrischer Merkmale in einer zentralen Datei unzulässig. Im Hinblick auf die von der Bundesregierung getroffenen Festlegungen, Gesichtsbild und
Fingerabdrücke als biometrische Merkmale in den elektronischen Reisepass aufzunehmen, stellt sich allerdings
die Frage, welchen Sinn die Fortsetzung des Pilotverfahrens am Flughafen Frankfurt/Main noch hat. Von dem
Projektbericht, der nun hoffentlich im Jahr 2007 vorliegen wird, erhoffe ich mir jedenfalls belastbare Erkenntnisse über die Geeignetheit der Iris zur Verifizierung von
Personenidentitäten, insbesondere Angaben über die Falsch-

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