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K a s t e n zu Nr. 4.3
Für den Schutz der Persönlichkeitsrechte Betroffener sind folgende Forderungen zu berücksichtigen:
– Transparenz
Alle Betroffenen müssen umfassend über den Einsatz, Verwendungszweck und Inhalt von RFID-Chips informiert
werden.
– Kennzeichnungspflicht
Nicht nur die eingesetzten RFID-Chips selbst, sondern auch die Kommunikationsvorgänge, die durch die Chips
ausgelöst werden, müssen für die Betroffenen leicht zu erkennen sein. Eine heimliche Anwendung darf es nicht
geben.
– Keine heimliche Profilbildung
Daten von RFID-Chips aus verschiedenen Produkten dürfen nur so verarbeitet werden, dass personenbezogene
Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile ausschließlich mit Wissen und Zustimmung der Betroffenen erstellt
werden können. Soweit eine eindeutige Identifizierung einzelner Gegenstände für einen bestimmten Anwendungszweck nicht erforderlich ist, muss auf eine Speicherung eindeutig identifizierender Merkmale auf den
RFID-Chips verzichtet werden.
– Vermeidung der unbefugten Kenntnisnahme
Das unbefugte Auslesen der gespeicherten Daten muss beispielsweise durch Verschlüsselung bei ihrer Speicherung und Übertragung unterbunden werden.
– Deaktivierung
Es muss vor allem im Handels- und Dienstleistungssektor die Möglichkeit bestehen, RFID-Chips dauerhaft zu
deaktivieren, bzw. die darauf enthaltenen Daten zu löschen, insbesondere dann, wenn Daten für die Zwecke nicht
mehr erforderlich sind, für die sie auf dem RFID-Chips gespeichert wurden.
A b b i l d u n g 2 (zu Nr. 4.3)
R
BfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006