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satz der qualifizierten elektronischen Signatur zu lösen
und insbesondere die Entwicklung interoperabler, ökonomischer Verfahren zur Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen zu unterstützen. Hierfür ist die konstruktive Zusammenarbeit der Verantwortlichen von großen
Anwendungsverfahren wie Elster Online, ELENA und
Elektronische Gesundheitskarte unabdingbar.
Die Bundesregierung sollte verstärkt die Einführung von
Verfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur unterstützen, weil diese Verfahren für die sichere und authenti-

sche Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern
und der Verwaltung besonders geeignet sind. Die qualifizierte elektronische Signatur muss eine zentrale Komponente in eGovernment-Anwendungen sein, und darf nicht
durch ungeeignete oder weniger sichere Verfahren ersetzt
werden. Die Bundesregierung sollte daher die Verbreitung von Chipkarten mit qualifiziertem Zertifikat fördern.
Erst der flächendeckende Einsatz von qualifizierten elektronischen Signaturen ermöglicht niedrige Kosten bei der
Bereitstellung der Karten und führt darüber hinaus zu rationellen und somit kostengünstigen Verwaltungsabläufen.

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BfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006

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