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A n l a g e 4 (zu Nr. 3.5)
27. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre
vom 14. bis 16. September 2005
Erklärung von Montreux:
„Ein universelles Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre unter Beachtung der
Vielfalt in einer globalisierten Welt“
2. Erinnern an die auf der 25. Internationalen Konferenz
der Beauftragten für Datenschutz und den Schutz der
Privatsphäre in Sydney angenommene Entschließung
über den Datenschutz und die internationalen Organisationen,
3. Stellen fest, dass die Entwicklung der Informationsgesellschaft durch die Globalisierung des Informationsaustausches, den Einsatz zunehmend invasiver
Datenverarbeitungstechnologien und verstärkte Sicherheitsmassnahmen beherrscht wird,
4. Sind besorgt angesichts der wachsenden Risiken einer allgegenwärtigen Personenüberwachung auf der
ganzen Welt,
5. Verweisen auf die Vorteile und potentiellen Risiken
der neuen Informationstechnologien,
6. Sind besorgt über die weiterhin bestehenden Abweichungen zwischen den Rechtssystemen in verschiedenen Teilen der Welt und insbesondere über den
mancherorts herrschenden Mangel an Datenschutzgarantien, der einen effektiven und globalen Datenschutz untergräbt,
7. Sind sich bewusst, dass aufgrund des rasch wachsenden Kenntnisstandes im Bereich der Genetik Daten
über die menschliche DNA zu den sensibelsten überhaupt werden können, und dass die Gewährleistung
eines angemessenen rechtlichen Schutzes dieser Daten angesichts der beschleunigten Wissensentwicklung wachsende Bedeutung erlangt,
8. Erinnern daran, dass die Erhebung personenbezogener Daten und ihre spätere Verarbeitung im Einklang
mit den Erfordernissen des Datenschutzes und des
Schutzes der Privatsphäre erfolgen müssen,
9. Anerkennen die in einer demokratischen Gesellschaft
bestehende Notwendigkeit einer wirksamen Bekämp-
11. Sind überzeugt, dass das Recht auf Datenschutz und
den Schutz der Privatsphäre ein grundlegendes Menschenrecht ist,
12. Sind überzeugt, dass die universelle Geltung dieses
Rechts verstärkt werden muss, um eine weltweite
Anerkennung der Grundsatzregeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter gleichzeitiger
Beachtung der rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Vielfalt durchzusetzen,
13. Sind überzeugt, dass allen Bürgern und Bürgerinnen
der Welt bei der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten ohne jegliche Diskriminierung
individuelle Rechte zugesichert werden müssen,
14. Erinnern daran, dass der Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (Genf 2003) in seiner Grundsatzerklärung und seinem Aktionsplan die Bedeutung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre für die
Entwicklung der Informationsgesellschaft hervorgehoben hat,
15. Erinnern daran, dass die internationale Arbeitsgruppe
für den Datenschutz in der Telekommunikation empfiehlt, im Rahmen multilateraler Abkommen den von
ihr im Jahre 2000 erarbeiteten Zehn Geboten zum
Schutz der Privatheit Rechnung zu tragen,
16. Anerkennen, dass die Datenschutzprinzipien auf verbindlichen und nicht verbindlichen internationalen
Rechtsurkunden beruhen, namentlich den Leitlinien
der OECD für den Schutz des Persönlichkeitsbereichs und den grenzüberschreitenden Verkehr personenbezogener Daten, dem Übereinkommen des
Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten,
den Richtlinien der Vereinten Nationen betreffend
personenbezogene Daten in automatisierten Dateien,
der europäischen Richtlinie 95/46 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezoBfDI 21. Tätigkeitsbericht 2005-2006
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1. Entsprechen der bei der 22. Internationalen Konferenz der Beauftragten für Datenschutz und den
Schutz der Privatsphäre in Venedig verabschiedeten
Erklärung,
10. Sind der Überzeugung, dass das Recht auf Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in einer demokratischen Gesellschaft unabdingbare Voraussetzung für die Gewährleistung der Rechte der
Personen, des freien Informationsverkehrs und einer
offenen Marktwirtschaft ist,
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Die Datenschutzbeauftragten
fung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens, wobei jedoch daran zu erinnern ist, dass dieses
Ziel unter Achtung der Menschenrechte und insbesondere der menschlichen Würde besser erreicht werden kann,
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Die Beauftragten für Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre sind auf ihrer 27. Internationalen Konferenz in
Montreux (14. bis 16. September 2005) übereingekommen, die Anerkennung des universellen Charakters der
Datenschutzgrundsätze zu fördern, und haben folgende
Schlusserklärung angenommen: