Drucksache 17/9100
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tionsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz in einem
einzigen Bundesgesetz zusammen.
Den weitesten Weg nach Berlin hatte Urban Brulc, Referent der Informationsfreiheitsbeauftragten aus Slowenien,
der die dortigen Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsrecht schilderte. Anders als in Deutschland ist der
Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen in Slowenien durch die Verfassung garantiert (vgl.
Nr. 2.1).
Frau Dr. Elisabeth Musch vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer erläuterte
das vom Deutschen Bundestag 2010 in Auftrag gegebene
Evaluierungsprojekt des IFG. Das Vorhaben soll bereits
im Frühjahr 2012 abgeschlossen werden (vgl. dazu
Nr. 2.3).
Einen ausführlichen Überblick über die Entwicklung des
Informationsfreiheitsgesetzes in der Rechtsprechung gab
der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt
am Main, Dr. Berthold Huber, dessen Kammer grundlegende Urteile zur Transparenzpflicht der Bundesanstalt
der Finanzdienstleistungsaufsicht gefällt hat (vgl.
Nr. 5.6.3).
Die Erfahrungen aus zwei großen Bundesministerien erläuterten Ministerialdirigent Dr. Martin Ney für das Auswärtige Amt und Ministerialdirektor Paul Fietz für das
Bundesministerium des Innern, der insbesondere den hohen Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung einzelner besonders komplexer Anträge beklagte. Die Beiträge lösten
eine intensive Diskussion aus.
Eine andere Sicht vermittelte Rechtsanwalt Dr. Wilhelm
Mecklenburg. Er war federführend an der Erarbeitung des
Gesetzentwurfs unter Federführung von Greenpeace für
ein einheitliches Informationsfreiheitsgesetz beteiligt.
Sein Beitrag machte eindrucksvoll deutlich, wie problematisch das Nebeneinander von insgesamt 29 verschiedenen Informationszugangsgesetzen des Bundes und der
Länder aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist.
Transparenz staatlicher Stellen darf sich nicht darauf beschränken, Anfragen zu beantworten. Informationen gehören ins Netz. Diesem Gedanken folgt das zentrale Bremer Informationsregister, dass die Landesbeauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Imke Sommer
vorstellte. Das Projekt in Bremen ist die bundesweit am
weitesten entwickelte öffentliche Informationsplattform
(vgl. Nr. 2.4). Die Veranstaltung endete mit dem Vortrag
von Daniel Dietrich von der Open Knowledge Foundation, der für das Projekt www.fragdenstaat.de warb.
6.3.3
Podiumsdiskussion re:publica und
Symposium „www.wissen-undmacht.com“
Zu meinen Aufgaben gehört es auch, für die Inanspruchnahme der Rechte auf Informationszugang zu werben und
fachliche Fragen zum Umgang mit dem Gesetz zu vertiefen.
Insoweit möchte ich die Darstellung hier im Wesentlichen
auf zwei exemplarische Veranstaltungen beschränken:
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Im April 2011 war ich zur Podiumsdiskussion „Fünf
Jahre Informationsfreiheit – der Verweigerte Zugang zu
Behördendaten“ von „re:publica“ eingeladen. Diese Konferenz rund um das Web 2.0 wird seit 2007 jedes Jahr in
Berlin von zwei bekannten Internetplattformen veranstaltet und von mehreren tausend Teilnehmern besucht.
Ein zentraler Punkt meiner Kritik war, dass viele Behörden noch weit von einer proaktiven Transparenz ihrer Arbeit entfernt sind. Im Rahmen der Veranstaltung habe ich
mich nachdrücklich für eine Änderung des IFG und für
eine großzügigere Handhabung bestehender Regelungen
durch die Behörden des Bundes eingesetzt. Die Podiumsdiskussion ist im Internet dokumentiert unter http://repu
blica.de/11/blog/panel/fProzentC3ProzentBCnf-jahre-infor
mationsfreiheit/.
Beim Symposium www.wissen-und-macht.com der
Reihe „Forum Technoversum“ im Deutschen Technikmuseum in Berlin am 10. November 2011 war meine Dienststelle durch den Leiter des neuen IFG-Referates vertreten,
der in seinem Statement zur Informationsfreiheit die Entwicklung der Wissensbestände und der Informationstechnik nachzeichnete und der Frage nachging, wie Staat, Gesellschaft und Individuum auf die Chancen und Gefahren
neuer Informationstechnologien, rasant wachsender staatlicher und privater Informationsbestände und drohender
Informationsungleichgewichte reagieren können.
6.4
Öffentlichkeitsarbeit
Pressearbeit, Internetauftritt und Informationsmaterialien sind weitere wichtige Mittel, um die Informationsfreiheit bekannter zu machen und für mehr Transparenz zu
werben.
Gerade in einem Themenbereich, der bei vielen Bürgerinnen und Bürgern noch nicht hinreichend bekannt ist,
kommt der Pressearbeit eine große Bedeutung zu. Wie bei
meinen Tätigkeitsberichten zum Datenschutz inzwischen
Tradition, habe ich auch meinen 2. Tätigkeitsbericht zur
Informationsfreiheit im Rahmen der Bundespressekonferenz vorgestellt. Dies hat ein erfreuliches Medienecho
gefunden. Zu aktuellen Ereignissen mit Bezug zur Informationsfreiheit gebe ich bei Bedarf Pressemitteilungen
heraus, damit diese Themen und meine Bewertungen
hierzu über die Medien in die breite Öffentlichkeit getragen werden können. Meine Pressemitteilungen sind auch
auf meiner Internetseite www.informationsfreiheit.
bund.de veröffentlicht.
Auf meiner Internetseite finden sich zudem grundlegende
Informationen zur Informationsfreiheit sowie Beiträge zu
aktuellen Entwicklungen. Auch mein Datenschutzforum
(www.datenschutzforum.bund.de) enthält eine Kategorie
„Informationsfreiheit“, in der sich die Nutzerinnen und
Nutzer über entsprechende Themen austauschen können.
Ebenso habe ich mich in meinem Blog, der Bestandteil
des Datenschutzforums ist, nicht nur mit Datenschutzthemen, sondern auch mit Fragen der Informationsfreiheit
auseinandergesetzt. So habe ich im Berichtszeitraum u. a.
folgende Blog-Beiträge verfasst: „Wiki-Leaks: Die Datenkraken fressen sich selbst“, „Happy Birthday, IFG!“,
„Schutz vor Bewegungsprofilen: Nicht nur für die Bun-