Drucksache 17/9100

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Die einzelnen Geschäftsbereiche waren im Berichtszeitraum unterschiedlich stark betroffen. Dies belegt das themenbezogen unterschiedlich ausgeprägte Interesse der
Bürgerinnen und Bürger, lässt aber keine direkten Rückschlüsse auf den Umgang der jeweiligen Behörde mit
dem IFG zu. Die starke Veränderung im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist auf
die seit 1. Januar 2011 von mir zu kontrollierenden gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) zur��ckzuführen
(vgl. Nr. 3.3.3), wo ich 22 Beschwerden verzeichnen
konnte. Hier besteht ein starker Informationsbedarf.
Nicht immer werde ich eingeschaltet, wenn ein Antrag
abgelehnt wird oder wenn der Antragsteller aus anderen
Gründen mit dem Ergebnis seiner Anfrage nicht zufrieden ist. Obwohl die Anrufung des BfDI jedermann offensteht, wird sie nicht in allen Fällen in Anspruch genommen. Die Antragsteller geben sich teilweise (mitunter
leider zu schnell) mit ablehnenden Entscheidungen der
Behörden zufrieden oder sie legen Rechtsmittel ein, ohne
mich zu beteiligen. Dabei zeigte sich auch im Berichtszeitraum, dass sich die Chancen für den Antragsteller erhöhen, trotz ursprünglich ablehnenden Bescheids an die
begehrten Informationen zu kommen, wenn er mich um
Unterstützung bittet. Anders als vor Gericht ist meine Be-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

fassung zudem für den Antragsteller nicht mit einem Kostenrisiko verbunden.
So wurde in 45 der abgeschlossen Fälle dem Petenten der
Informationszugang nach meiner Einschaltung als Ombudsmann ganz oder teilweise gewährt. Bei 35 Eingaben
war gegen die ablehnende Entscheidung der Behörde
nichts einzuwenden. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich
mich dem Standpunkt der Behörde in jedem Fall vollumfänglich angeschlossen habe. Die Ausnahmegründe des
IFG sind vielmehr derart weit gefasst, dass ich ablehnende Entscheidungen als rechtmäßig anerkennen
musste, auch wenn ich eine andere Gesetzesauslegung für
wünschenswert gehalten hätte. Eine förmliche Beanstandung habe ich in diesem Berichtszeitraum nur zwei Mal
ausgesprochen (vgl. Anlage 1).
Im aktuellen Berichtszeitraum stellten Bürgerinnen und
Bürger insgesamt 55 Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen bei meiner Dienststelle. In 50 Fällen konnte
der Informationszugang gewährt werden. Dies entspricht
einer Quote von fast 90 Prozent. Ein Antrag wurde nicht
weiter verfolgt. Zwei Mal wurden gerichtliche Rechtsbehelfe gegen meine Entscheidungen eingelegt. In einem Fall
wurde die Klage zurückgenommen (vgl. Nr. 3.2.6). Ein
weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

A b b i l d u n g 2 ( z u N r. 4 . 1 )
Ergebnis der Eingaben
0

10

20

30

25
20
25

Zugang rechtmäßig abgelehnt

10
9

Zugang nicht nachvollziehbar
abgelehnt

4
2
0
3

keine Einverständniserklärung/
Namensnennung

1
2
2

Gebührenentscheidung (positiv)

Eingaben noch nicht abgeschlossen

60

38

Zugang (teilweise) gewährt

Gebührenentscheidung (negativ)

50

70

80
78

allgemeine Anfragen/IFG der Länder

Beanstandung

40

0
0
7
52
2010

3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

2011

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