Drucksache 17/9100

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der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom
30. Mai 2001 (ABL. Nr. L 145 S. 43) ist hier nicht anwendbar, da EUROCONTROL kein informationspflichtiges Organ der Europäischen Union ist.
Ich würde es begrüßen, wenn „Transparenzlücken“ bei
supranationalen Einrichtungen durch effektive Informationszugangsregelungen auch auf internationaler Ebene
geschlossen werden könnten. Auch die internationale
Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Ottawa sieht hier Handlungsbedarf und hat deshalb im Oktober 2011 meine Initiative zur Verstärkung von Transparenz gerade auch in internationalen Organisationen
aufgegriffen und eine Entschließung verabschiedet (vgl.
Nr. 6.2.2).
4

Informationsfreiheit – Zahlen, Fakten und
Kontrollen

4.1

Statistische Auswertung der Eingaben
2010 und 2011

Die Anzahl der Anfragen und Eingaben stieg im aktuellen
Berichtszeitraum. Die Eingaben werden teilweise komplexer, die Auskunftsersuchen anspruchsvoller. Dies
bleibt nicht ohne Folgen für den Bearbeitungsaufwand.

3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Sechs Jahre nach Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. Januar 2006 ist der Beratungsbedarf bei Bürgern und Behörden nach wie vor hoch. Die Zahl der Eingänge stieg im aktuellen Berichtszeitraum deutlich an. So
haben sich im Berichtszeitraum 2010/11 insgesamt
276 Bürgerinnen und Bürger schriftlich oder per E-Mail
an mich gewandt, um Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Rechtes auf Informationszugang oder Auskünfte zum Informationsfreiheitsrecht zu erhalten –
11 Prozent mehr als im letzten Berichtszeitraum. Hinzu
kommen 715 telefonische Beratungsersuchen.
2010 wandten sich in 71 Fällen Bürgerinnen und Bürger
an mich, weil öffentliche Stellen des Bundes den Antrag
auf Informationszugang ganz oder teilweise abgelehnt
oder gar nicht auf den Antrag reagiert hatten. In 78 weiteren Fällen ging es um allgemeine Auskünfte, z. B. zum
Anwendungsbereich des IFG.
Für das Jahr 2011 zeichnet sich ein etwas anderes Bild ab.
Bei insgesamt 127 Eingaben war die Anzahl der Anrufungen nach § 12 Absatz 1 IFG höher als 2010. 2011
wandten sich 89 Bürgerinnen und Bürger an mich, weil
sie ihr Recht auf Informationszugang als verletzt ansahen.
Die Eingaben werden teilweise komplexer, so dass auch
der Bearbeitungs- und Zeitaufwand deutlich gestiegen ist.
Die Anzahl der allgemeinen Anfragen reduzierte sich hingegen auf 38.

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